Kompensation auf Enterprise-Level
Rechtssichere Kompensation für Ihr Bau- oder Infrastrukturprojekt. Eigene Pflanzteams, bewährtes Partnernetzwerk, ganzheitliche Umsetzung bis zur Endabnahme.
Kompensation ohne Kompromisse
Als Projektträger im Bau- und Infrastrukturbereich stehen Sie vor der Herausforderung, ökologische Eingriffe rechtssicher auszugleichen.
Koi.green vereinfacht diesen Prozess: Wir sind keine Vermittler, sondern setzen Kompensationsmaßnahmen selbst um – mit eigenen Teams, eigenen Flächen und bewährten Prozessen. Das bedeutet für Sie: Schnelligkeit, Verlässlichkeit und ein Ansprechpartner für alles.
Rechtssicherheit
Alle Maßnahmen behördlich abgestimmt
Dokumentation
Digitale Nachweise für alle Behörden
Schnelligkeit
Projektstart in < 4 Wochen
Kostentransparenz
Klare Kalkulation von Anfang an
In 5 Schritten zur Kompensation
Von der ersten Anfrage bis zur behördlichen Abnahme – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Anfrage & Bedarfsanalyse
Sie schildern uns Ihr Projekt und den Kompensationsbedarf. Wir analysieren die Anforderungen und erstellen ein erstes Konzept.
Flächenprüfung & Auswahl
Aus unserem Portfolio identifizieren wir passende Flächen. Sie erhalten detaillierte Steckbriefe mit allen relevanten Informationen.
Behördenabstimmung
Wir stimmen die geplante Maßnahme mit der zuständigen Naturschutzbehörde und dem Landesforstamt ab.
Vertragsabschluss
Nach erfolgreicher Abstimmung schließen wir einen transparenten Kompensationsvertrag mit allen Details zu Maßnahme, Kosten und Laufzeit.
Umsetzung & Monitoring
Die Maßnahme wird fachgerecht umgesetzt. Sie erhalten regelmäßige Berichte zum Entwicklungsstand und zur Zielerreichung.
Rechtssicher kompensieren
Unsere Kompensationsmaßnahmen basieren auf den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen für Naturschutz und Forst.
Eingriffsregelung bei Bauvorhaben gemäß §§ 1a, 135a-c BauGB. Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft.
Allgemeine Eingriffsregelung nach §§ 13-18 BNatSchG. Vermeidung, Minimierung und Ausgleich von Eingriffen.
Landesrechtliche Ergänzungen. Spezifische Anforderungen an Kompensationsmaßnahmen je nach Bundesland.
Hinweis
Diese Übersicht dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Die konkrete Anwendung der Regelungen hängt vom Einzelfall ab und wird im Rahmen der Behördenabstimmung geklärt.
Zahlen, die überzeugen
FAQ für Projektträger
Wann muss ich eine Kompensation durchführen?
Kompensationspflicht besteht bei Eingriffen in Natur und Landschaft gemäß § 15 BNatSchG. Dies betrifft Bauvorhaben, Infrastrukturprojekte, Waldrodungen für Windkraft und andere Projekte, die erhebliche Beeinträchtigungen verursachen. Die zuständige Naturschutzbehörde legt Art und Umfang fest.
Wie schnell können Sie Flächen bereitstellen?
Dank unseres Netzwerks aus eigenen und vermittelten Flächen (aktuell 8.631 ha Flächenzugriff) können wir in der Regel innerhalb von 2-4 Wochen geeignete Flächen vorschlagen. Die Behördenabstimmung dauert je nach Komplexität 4-12 Wochen. Bei dringenden Projekten haben wir bereits vorabgestimmte Flächen verfügbar.
Welche Unterlagen erhalte ich für mein Genehmigungsverfahren?
Sie erhalten: Flächensteckbrief mit Lageplan, Maßnahmenkonzept, Bestätigung der Behördenabstimmung, Kostenaufstellung sowie nach Umsetzung regelmäßige Monitoringberichte. Alle Dokumente sind für die Vorlage bei Ihrer Genehmigungsbehörde aufbereitet.
Kann ich die Kompensation auf mehrere Flächen aufteilen?
Ja, das ist möglich und oft sinnvoll. Wir können Ihren Kompensationsbedarf auf mehrere Flächen verteilen, um z.B. räumliche Nähe zum Eingriff zu gewährleisten oder verschiedene Maßnahmentypen zu kombinieren. Die Behörde muss der Aufteilung zustimmen.
Was passiert, wenn die Maßnahme scheitert?
Wir übernehmen die volle Erfolgsgarantie. Sollten Pflanzen ausfallen, führen wir auf eigene Kosten Nachpflanzungen durch. Erst wenn die Kultur als „gesichert" gilt und die Behörde dies bestätigt, ist unsere Leistungspflicht erfüllt. Das Risiko liegt bei uns, nicht bei Ihnen.
Bereit für Ihr Kompensationsprojekt?
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung. Wir analysieren Ihren Bedarf und zeigen Optionen auf.
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