Zum Hauptinhalt springen
Für Projektträger

Kompensation auf Enterprise-Level

Rechtssichere Kompensation für Ihr Bau- oder Infrastrukturprojekt. Tausende Hektar verfügbar, eigene Umsetzungskapazitäten, schnelle Abwicklung.

Ihr Kompensationspartner

Kompensation ohne Kompromisse

Als Projektträger im Bau- und Infrastrukturbereich stehen Sie vor der Herausforderung, ökologische Eingriffe rechtssicher auszugleichen.

Koi.green vereinfacht diesen Prozess: Wir sind keine Vermittler, sondern setzen Kompensationsmaßnahmen selbst um – mit eigenen Teams, eigenen Flächen und bewährten Prozessen. Das bedeutet für Sie: Schnelligkeit, Verlässlichkeit und ein Ansprechpartner für alles.

Rechtssicherheit

Alle Maßnahmen behördlich abgestimmt

Dokumentation

Digitale Nachweise für alle Behörden

Schnelligkeit

Projektstart in < 4 Wochen

Kostentransparenz

Klare Kalkulation von Anfang an

Unser Prozess

In 5 Schritten zur Kompensation

Von der ersten Anfrage bis zur behördlichen Abnahme – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

01

Anfrage & Bedarfsanalyse

Sie schildern uns Ihr Projekt und den Kompensationsbedarf. Wir analysieren die Anforderungen und erstellen ein erstes Konzept.

02

Flächenprüfung & Auswahl

Aus unserem Portfolio identifizieren wir passende Flächen. Sie erhalten detaillierte Steckbriefe mit allen relevanten Informationen.

03

Behördenabstimmung

Wir stimmen die geplante Maßnahme mit der zuständigen Naturschutzbehörde und dem Landesforstamt ab.

04

Vertragsabschluss

Nach erfolgreicher Abstimmung schließen wir einen transparenten Kompensationsvertrag mit allen Details zu Maßnahme, Kosten und Laufzeit.

05

Umsetzung & Monitoring

Die Maßnahme wird fachgerecht umgesetzt. Sie erhalten regelmäßige Berichte zum Entwicklungsstand und zur Zielerreichung.

Rechtliche Grundlagen

Rechtssicher kompensieren

Unsere Kompensationsmaßnahmen basieren auf den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen für Naturschutz und Forst.

BauGB
Baugesetzbuch

Eingriffsregelung bei Bauvorhaben gemäß §§ 1a, 135a-c BauGB. Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft.

BNatSchG
Bundesnaturschutzgesetz

Allgemeine Eingriffsregelung nach §§ 13-18 BNatSchG. Vermeidung, Minimierung und Ausgleich von Eingriffen.

LNatSchG
Landesnaturschutz

Landesrechtliche Ergänzungen. Spezifische Anforderungen an Kompensationsmaßnahmen je nach Bundesland.

Hinweis

Diese Übersicht dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Die konkrete Anwendung der Regelungen hängt vom Einzelfall ab und wird im Rahmen der Behördenabstimmung geklärt.

Track Record

Zahlen, die überzeugen

127
Projekte umgesetzt
8.500+
Hektar im Portfolio
%98
Zufriedene Kunden
<4
Wochen bis Projektstart

Bereit für Ihr Kompensationsprojekt?

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung. Wir analysieren Ihren Bedarf und zeigen Optionen auf.

Projekt anfragen