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Ökologische Kompensation in Sachsen-Anhalt – LAU und LINFOS
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Branche 01. März 2026 7 Min Lesezeit

Ökologische Kompensation in Sachsen-Anhalt: Ablauf, Ansprechpartner, typische Anforderungen

KR
KOI.green Redaktion
Fachredaktion Naturschutzrecht

Sachsen-Anhalt liegt im Herzen Deutschlands und ist durch intensive Landwirtschaft (Magdeburger Börde), Braunkohle-Bergbau (Revier Mitteldeutschland), den Harz und ausgedehnte Flussauen (Elbe, Saale) geprägt. Das LAU (Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt) ist die zentrale Naturschutzfachbehörde und führt das LINFOS (Landschaftsinformationssystem) als digitales Register. Dieser Artikel gibt Projektträgern einen Überblick über Ablauf, Behörden und typische Anforderungen in Sachsen-Anhalt – als Teil unserer Übersicht zur Kompensation nach Bundesland.

Rechtlicher Rahmen

Die Eingriffsregelung basiert auf §§ 13–19 BNatSchG und wird durch das Naturschutzgesetz Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) konkretisiert. Das LAU gibt Arbeitshilfen zur Anwendung der Eingriffsregelung heraus.

Zuständige Behörden

EbeneBehördeAufgabe
ObersteMLU Sachsen-Anhalt (Umweltministerium)Landesrecht, Grundsatzfragen
ObereLandesverwaltungsamtPlanfeststellung, Höhere Naturschutzbehörde
FachbehördeLAULINFOS-Register, Biotopbewertung, Fachberatung
UntereUNB im Landkreis/kreisfreie StadtGenehmigung, Anerkennung, Kontrolle

LINFOS: Sachsen-Anhalts Naturschutzinformationssystem

Das Landschaftsinformationssystem (LINFOS) des LAU dokumentiert:

  • Biotopkartierungen und Schutzgebietsdaten
  • Kompensationsmaßnahmen und deren Zuordnung zu Eingriffen
  • Ökokonten-Register

Wie in anderen Bundesländern ist die LINFOS-Registrierung Voraussetzung für die behördliche Anerkennung von Kompensationsmaßnahmen.

Typischer Ablauf

1. LBP und Biotopbewertung

Der LBP orientiert sich an den LAU-Arbeitshilfen:

  • Landeseigene Biotoptypen-Nomenklatur
  • Biotopwertpunkte nach LAU-Standard
  • Maßnahmenkonzept

2. Maßnahmenoptionen

  • Eigenmaßnahme (Ausgleich oder Ersatz)
  • Ökokonten (in LINFOS registriert)
  • Ersatzzahlung (zweckgebunden)

3. Flächensicherung

  • Grundbucheintrag oder öffentlich-rechtlicher Vertrag
  • Pflegeplan, Monitoring

Typische Kompensationsmaßnahmen

Elbeauen und Saaleauen:

  • Auenrenaturierung, Flussrinnen-Wiederherstellung
  • Extensivierung von Überschwemmungsgrünland
  • Weichholzauen-Anlage

Harz:

  • Waldumbau (Fichte zu Laubmischwald, besonders nach Borkenkäfer-Massenbefall)
  • Renaturierung von Bächen und Quellen

Magdeburger Börde (Intensivackerbau):

  • Hecken, Feldgehölze, Blühstreifen
  • Trockenrasenentwicklung auf Brachflächen

Braunkohle-Folgeland (Geiseltal, Profen):

  • Erstaufforstung und Biotopentwicklung auf Kippenböden

Häufige Eingriffstypen und Besonderheiten

EingriffstypBesonderheit Sachsen-Anhalt
WindkraftSehr starker Ausbau (SA hat hohe Windkapazität); Artenschutz (Rotmilan) zentral
BraunkohleMIBRAG-Reviere; Bergrecht und Naturschutzrecht oft komplex verschränkt
PV-FreiflächeZunehmend auf Bergbaufolgeflächen; Biodiversitätskonzepte
Gewerbe/LogistikLogistikregion A9/A14-Korridor; UNB-Abstimmung; Ökokonten

Behördenpraxis: Was Projektträger in Sachsen-Anhalt wissen müssen

Sachsen-Anhalt hat in den letzten Jahren seinen Windenergie-Ausbau stark beschleunigt. Das bedeutet für Projektträger: Die UNBs in windkraftintensiven Landkreisen (Börde, Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg) sind mit Kompensationsnachweisen gut vertraut, haben aber durch die hohe Zahl an Anträgen teils längere Bearbeitungszeiten. Eine frühzeitige Abstimmung – möglichst im Rahmen eines Vorgespräches vor LBP-Einreichung – ist in Sachsen-Anhalt besonders empfehlenswert.

LINFOS in der Praxis: Das Landschaftsinformationssystem LINFOS ist das zentrale Nachschlagewerk für Biotopkartierungen und geschützte Gebiete. Vor der Flächenwahl für Kompensationsmaßnahmen sollte LINFOS ausgewertet werden, um zu prüfen, ob die vorgesehene Fläche bereits als gesetzlich geschütztes Biotop eingetragen ist oder anderweitig belegt ist. Doppelbelegungen führen zu Planungsneustarts.

Braunkohle-Sanierungsflächen als Kompensationsstandorte: In den Revieren Mitteldeutschland (MIBRAG-Bereich, Geiseltal, Schkeuditzer Kreuz) gibt es große Renaturierungsflächen der LMBV. Diese können in Einzelfällen als Kompensationsmaßnahmen anerkannt werden, wenn die Maßnahme zusätzlich zum gesetzlich ohnehin geforderten Sanierungsumfang ist. Die Abstimmung zwischen LAU, Bergbehörde und LMBV ist dabei komplex – aber die Flächen haben oft sehr hohe Biotopentwicklungspotentiale.

Harz-Region: Im Harz gelten besondere Schutzgebietsregelungen (Nationalpark Harz, zahlreiche Natura-2000-Gebiete). Eingriffe in Randbereichen erfordern eine besonders sorgfältige FFH-Verträglichkeitsprüfung; Kompensationsmaßnahmen müssen mit den Nationalparkbehörden abgestimmt werden.

Ersatzzahlung: Sachsen-Anhalt ermöglicht Ersatzzahlungen, wenn Realkompensation nachweislich nicht möglich ist. Die Berechnung erfolgt nach einem landesspezifischen Schlüssel; die Zahlung ist zweckgebunden an Naturschutzprojekte im betroffenen Naturraum. In der Praxis sind Ersatzzahlungen in SA eher die Ausnahme.

Typische Fehler und Fallstricke

  • LINFOS-Eintrag vergessen: Maßnahme ohne Registrierung nicht anerkannt
  • Elbeauen-Dynamik nicht beachtet: Maßnahmen in der Aue müssen Überflutungstoleranz berücksichtigen
  • Harz-Waldumbau-Qualität: Nach Borkenkäfer-Schäden sind Fichten-Kahlflächen verbreitet – Planung muss auf Ausgangszustand eingehen

Häufige Fragen zur Kompensation in Sachsen-Anhalt

Was ist LINFOS und wie wird es bei der Kompensation genutzt? LINFOS (Landschaftsinformationssystem) ist das digitale Naturschutzregister Sachsen-Anhalts beim LAU. Es dokumentiert Biotopkartierungen, Schutzgebiete und das Kompensationsflächenkataster. Vor der Flächenwahl sollte geprüft werden, ob eine Fläche bereits im LINFOS als Kompensationsmaßnahme registriert ist.

Welche Besonderheiten gibt es für Projekte im Mitteldeutschen Braunkohlerevier? In Revieren der MIBRAG (Mitteldeutsches Braunkohlerevier) bestehen spezielle Renaturierungsverpflichtungen, die teilweise als Kompensationsmaßnahmen anerkannt werden können. Die Abstimmung mit dem LAU und dem Bergbauunternehmen ist in diesen Fällen unumgänglich.

Kann in Sachsen-Anhalt eine Ersatzzahlung statt Realkompensation geleistet werden? Ja – wenn Realkompensation unmöglich oder unverhältnismäßig ist, kann die Untere Naturschutzbehörde eine Ersatzzahlung festsetzen. Die Berechnung erfolgt nach dem sachsen-anhaltischen Bewertungsrahmen. Das Geld wird zweckgebunden für Naturschutzprojekte im Naturraum verwendet.

Wie sind die Kompensationsanforderungen bei Projekten im Biosphärenreservat Mittelelbe? Projekte im oder am Biosphärenreservat Mittelelbe unterliegen verschärften Prüfpflichten. Eingriffe in Auen- und Feuchtbiotope werden besonders hoch bewertet; Kompensationsmaßnahmen müssen qualitativ hochwertig sein und werden intensiver überwacht.

Kompensation in Sachsen-Anhalt professionell umsetzen

KOI.green unterstützt bei Flächensuche, LINFOS-Koordination, Behördenabstimmung und langfristigem Monitoring.

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Dieser Artikel informiert allgemein über den Stand der Praxis in Sachsen-Anhalt. Konkrete Anforderungen variieren je nach Vorhaben und UNB. Für projektbezogene Einschätzungen empfehlen wir ein Erstgespräch.