Ihre Ausgleichsauflage wird unsere Aufgabe
Wir übernehmen Flächenbereitstellung, Umsetzung und Pflege & Monitoring über 25-30 Jahre als Totalunternehmer - mit eigenen Kapazitäten und Nachunternehmern, im eigenen Namen.
Kompensation in Brandenburg
Ueberblick zu Flaechen, Massnahmen und typischem Ablauf fuer Vorhabentraeger.
Kompensationsflaechen kaufen
Wie Beschaffung, Qualitaetspruefung und Vertragsmodell in Brandenburg strukturiert werden.
Landkreis-Fokus Brandenburg
Regionale Orientierung fuer UNB-Abstimmung, Naturraeume und Flächenoptionen.
Dienstleisterauswahl Brandenburg
Kriterien fuer Angebotsvergleich, Leistungsumfang und Vertragslogik bei Kompensationspartnern.
Kompensation ohne Kompromisse
Als Projektträger im Bau- und Infrastrukturbereich stehen Sie vor der Herausforderung, ökologische Eingriffe rechtssicher auszugleichen.
KOI.Green ist Totalunternehmer für ökologische Kompensation: Wir übernehmen Flächenbereitstellung, Umsetzung - auch direkt auf einer Fläche in Ihrem eigenen Plangebiet - sowie Pflege und Monitoring über 25-30 Jahre. Alles im eigenen Namen, mit eigenen Kapazitäten und Nachunternehmern. Kein Vermittlungsmodell, sondern ein Ansprechpartner für die gesamte Laufzeit.
Rechtssicherheit
Alle Maßnahmen behördlich abgestimmt
Dokumentation
Digitale Nachweise für alle Behörden
Schnelligkeit
Projektstart in < 4 Wochen
Pflege & Monitoring
25-30 Jahre Bindung, Nachweise und Haftungssicherheit
In 5 Schritten zur Kompensation
Von der ersten Anfrage bis zur behördlichen Abnahme - wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Anfrage & Bedarfsanalyse
Sie schildern uns Ihr Projekt und den Kompensationsbedarf. Wir analysieren die Anforderungen und erstellen ein erstes Konzept.
Flächenprüfung & Auswahl
Aus unserem Portfolio identifizieren wir passende Flächen - oder prüfen, ob der Ausgleich auf einer vorhandenen Fläche in Ihrem Plangebiet umgesetzt werden kann. Sie erhalten detaillierte Steckbriefe mit allen relevanten Informationen.
Behördenabstimmung
Wir stimmen die geplante Maßnahme mit der zuständigen Naturschutzbehörde und dem Landesforstamt ab.
Vertragsabschluss
Nach erfolgreicher Abstimmung schließen wir einen transparenten Kompensationsvertrag mit allen Details zu Maßnahme, Kosten und Laufzeit.
Umsetzung, Pflege & Monitoring
Die Maßnahme wird fachgerecht umgesetzt und über die vereinbarte Bindungsfrist von 25-30 Jahren gepflegt. Sie erhalten regelmäßige Berichte zum Entwicklungsstand und zur Zielerreichung.
Rechtssicher kompensieren
Unsere Kompensationsmaßnahmen basieren auf den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen für Naturschutz und Forst.
Eingriffsregelung bei Bauvorhaben gemäß §§ 1a, 135a-c BauGB. Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft.
Allgemeine Eingriffsregelung nach §§ 13-18 BNatSchG. Vermeidung, Minimierung und Ausgleich von Eingriffen.
Landesrechtliche Ergänzungen. Spezifische Anforderungen an Kompensationsmaßnahmen je nach Bundesland.
Hinweis
Diese Übersicht dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Die konkrete Anwendung der Regelungen hängt vom Einzelfall ab und wird im Rahmen der Behördenabstimmung geklärt.
Zahlen, die überzeugen
FAQ für Projektträger
Wann muss ich eine Kompensation durchführen?
Kompensationspflicht besteht bei Eingriffen in Natur und Landschaft gemäß § 15 BNatSchG. Dies betrifft Bauvorhaben, Infrastrukturprojekte, Waldrodungen für Windkraft und andere Projekte, die erhebliche Beeinträchtigungen verursachen. Die zuständige Naturschutzbehörde legt Art und Umfang fest.
Wie schnell können Sie Flächen bereitstellen?
Dank unseres Netzwerks aus eigenen und vermittelten Flächen (aktuell 8.631 ha Flächenzugang deutschlandweit, inkl. Netzwerk) können wir in der Regel innerhalb von 2-4 Wochen geeignete Flächen vorschlagen. Die Behördenabstimmung dauert je nach Komplexität 4-12 Wochen. Bei dringenden Projekten haben wir bereits vorabgestimmte Flächen verfügbar.
Welche Unterlagen erhalte ich für mein Genehmigungsverfahren?
Sie erhalten: Flächensteckbrief mit Lageplan, Maßnahmenkonzept, Bestätigung der Behördenabstimmung, Kostenaufstellung sowie nach Umsetzung regelmäßige Monitoringberichte. Alle Dokumente sind für die Vorlage bei Ihrer Genehmigungsbehörde aufbereitet.
Kann ich die Kompensation auf mehrere Flächen aufteilen?
Ja, das ist möglich und oft sinnvoll. Wir können Ihren Kompensationsbedarf auf mehrere Flächen verteilen, um z.B. räumliche Nähe zum Eingriff zu gewährleisten oder verschiedene Maßnahmentypen zu kombinieren. Die Behörde muss der Aufteilung zustimmen.
Der Ausgleich liegt intern im Plangebiet und die Fläche ist bereits vorhanden - können Sie trotzdem helfen?
Ja, das ist ein häufiger und willkommener Fall. Herstellung, Pflege und die Nachweise gegenüber der Behörde übernehmen wir dann als Auftrag - Sie müssen sich um die fachliche und langfristige Betreuung der Fläche nicht selbst kümmern.
Was passiert, wenn die Maßnahme scheitert?
Wir übernehmen die volle Erfolgsgarantie. Sollten Pflanzen ausfallen, führen wir auf eigene Kosten Nachpflanzungen durch. Erst wenn die Kultur als „gesichert" gilt und die Behörde dies bestätigt, ist unsere Leistungspflicht erfüllt. Das Risiko liegt bei uns, nicht bei Ihnen.
Bereit für Ihr Kompensationsprojekt?
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung. Wir analysieren Ihren Bedarf und zeigen Optionen auf.
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