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Für Projektträger

Ihre Ausgleichsauflage wird unsere Aufgabe

Wir übernehmen Flächenbereitstellung, Umsetzung und Pflege & Monitoring über 25-30 Jahre als Totalunternehmer - mit eigenen Kapazitäten und Nachunternehmern, im eigenen Namen.

Ihr Kompensationspartner

Kompensation ohne Kompromisse

Als Projektträger im Bau- und Infrastrukturbereich stehen Sie vor der Herausforderung, ökologische Eingriffe rechtssicher auszugleichen.

KOI.Green ist Totalunternehmer für ökologische Kompensation: Wir übernehmen Flächenbereitstellung, Umsetzung - auch direkt auf einer Fläche in Ihrem eigenen Plangebiet - sowie Pflege und Monitoring über 25-30 Jahre. Alles im eigenen Namen, mit eigenen Kapazitäten und Nachunternehmern. Kein Vermittlungsmodell, sondern ein Ansprechpartner für die gesamte Laufzeit.

Rechtssicherheit

Alle Maßnahmen behördlich abgestimmt

Dokumentation

Digitale Nachweise für alle Behörden

Schnelligkeit

Projektstart in < 4 Wochen

Pflege & Monitoring

25-30 Jahre Bindung, Nachweise und Haftungssicherheit

Unser Prozess

In 5 Schritten zur Kompensation

Von der ersten Anfrage bis zur behördlichen Abnahme - wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

01

Anfrage & Bedarfsanalyse

Sie schildern uns Ihr Projekt und den Kompensationsbedarf. Wir analysieren die Anforderungen und erstellen ein erstes Konzept.

02

Flächenprüfung & Auswahl

Aus unserem Portfolio identifizieren wir passende Flächen - oder prüfen, ob der Ausgleich auf einer vorhandenen Fläche in Ihrem Plangebiet umgesetzt werden kann. Sie erhalten detaillierte Steckbriefe mit allen relevanten Informationen.

03

Behördenabstimmung

Wir stimmen die geplante Maßnahme mit der zuständigen Naturschutzbehörde und dem Landesforstamt ab.

04

Vertragsabschluss

Nach erfolgreicher Abstimmung schließen wir einen transparenten Kompensationsvertrag mit allen Details zu Maßnahme, Kosten und Laufzeit.

05

Umsetzung, Pflege & Monitoring

Die Maßnahme wird fachgerecht umgesetzt und über die vereinbarte Bindungsfrist von 25-30 Jahren gepflegt. Sie erhalten regelmäßige Berichte zum Entwicklungsstand und zur Zielerreichung.

Rechtliche Grundlagen

Rechtssicher kompensieren

Unsere Kompensationsmaßnahmen basieren auf den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen für Naturschutz und Forst.

BauGB
Baugesetzbuch

Eingriffsregelung bei Bauvorhaben gemäß §§ 1a, 135a-c BauGB. Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft.

BNatSchG
Bundesnaturschutzgesetz

Allgemeine Eingriffsregelung nach §§ 13-18 BNatSchG. Vermeidung, Minimierung und Ausgleich von Eingriffen.

LNatSchG
Landesnaturschutz

Landesrechtliche Ergänzungen. Spezifische Anforderungen an Kompensationsmaßnahmen je nach Bundesland.

Hinweis

Diese Übersicht dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Die konkrete Anwendung der Regelungen hängt vom Einzelfall ab und wird im Rahmen der Behördenabstimmung geklärt.

Track Record

Zahlen, die überzeugen

127
Projekte umgesetzt
8.631
Hektar Flächenzugang (DE, inkl. Netzwerk)
%98
Zufriedene Kunden
<4
Wochen bis Projektstart
Häufige Fragen

FAQ für Projektträger

Wann muss ich eine Kompensation durchführen?

Kompensationspflicht besteht bei Eingriffen in Natur und Landschaft gemäß § 15 BNatSchG. Dies betrifft Bauvorhaben, Infrastrukturprojekte, Waldrodungen für Windkraft und andere Projekte, die erhebliche Beeinträchtigungen verursachen. Die zuständige Naturschutzbehörde legt Art und Umfang fest.

Wie schnell können Sie Flächen bereitstellen?

Dank unseres Netzwerks aus eigenen und vermittelten Flächen (aktuell 8.631 ha Flächenzugang deutschlandweit, inkl. Netzwerk) können wir in der Regel innerhalb von 2-4 Wochen geeignete Flächen vorschlagen. Die Behördenabstimmung dauert je nach Komplexität 4-12 Wochen. Bei dringenden Projekten haben wir bereits vorabgestimmte Flächen verfügbar.

Welche Unterlagen erhalte ich für mein Genehmigungsverfahren?

Sie erhalten: Flächensteckbrief mit Lageplan, Maßnahmenkonzept, Bestätigung der Behördenabstimmung, Kostenaufstellung sowie nach Umsetzung regelmäßige Monitoringberichte. Alle Dokumente sind für die Vorlage bei Ihrer Genehmigungsbehörde aufbereitet.

Kann ich die Kompensation auf mehrere Flächen aufteilen?

Ja, das ist möglich und oft sinnvoll. Wir können Ihren Kompensationsbedarf auf mehrere Flächen verteilen, um z.B. räumliche Nähe zum Eingriff zu gewährleisten oder verschiedene Maßnahmentypen zu kombinieren. Die Behörde muss der Aufteilung zustimmen.

Der Ausgleich liegt intern im Plangebiet und die Fläche ist bereits vorhanden - können Sie trotzdem helfen?

Ja, das ist ein häufiger und willkommener Fall. Herstellung, Pflege und die Nachweise gegenüber der Behörde übernehmen wir dann als Auftrag - Sie müssen sich um die fachliche und langfristige Betreuung der Fläche nicht selbst kümmern.

Was passiert, wenn die Maßnahme scheitert?

Wir übernehmen die volle Erfolgsgarantie. Sollten Pflanzen ausfallen, führen wir auf eigene Kosten Nachpflanzungen durch. Erst wenn die Kultur als „gesichert" gilt und die Behörde dies bestätigt, ist unsere Leistungspflicht erfüllt. Das Risiko liegt bei uns, nicht bei Ihnen.

Bereit für Ihr Kompensationsprojekt?

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung. Wir analysieren Ihren Bedarf und zeigen Optionen auf.

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