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Maßnahme · Gehölz

Hecken & Feldgehölze

Der häufigste Maßnahmentyp in Brandenburger Planverfahren - als Biotopverbund in der Agrarlandschaft und seit 2024 auch als anerkannter Landschaftsbild-Ersatz bei Windenergie-Vorhaben.

Was zählt als Hecke?

Linear oder flächig - aber mit Mindestmaßen

Eine Hecke ist ein lineares, strauchdominiertes Gehölzband; ein Feldgehölz die flächige Insel aus Bäumen und Sträuchern in der offenen Landschaft. Für die Anrechnung als Boden-Kompensationsmaßnahme verlangen die Brandenburger HVE-Vollzugshinweise Mindestmaße: mindestens 3-reihig oder 5 m breit, mindestens 100 m².

Entscheidend ist außerdem die rechtliche Zuordnung: Nur eine der Eingriffsbilanz zugeordnete Pflanzung ist Kompensation nach § 15 BNatSchG - reine Eingrünung nach § 9 BauGB ist es nicht. Genau an dieser Stelle prüfen wir Planunterlagen besonders sorgfältig.

Biotopverbund

Trittstein- und Korridorfunktion in der Agrarlandschaft: Lebensraum für Heckenbrüter, Kleinsäuger und Insekten.

Erosionsschutz

Windbremse und Bodenschutz - in den windexponierten Ackerlandschaften Brandenburgs fachlich besonders relevant.

Landschaftsbild

Gliederung ausgeräumter Landschaften - seit dem BVerwG-Urteil vom 12.09.2024 ausdrücklich als gleichwertiger Ersatz bei Windenergie-Vorhaben anerkennungsfähig.

Neu seit 2024

Hecken als Landschaftsbild-Ersatz bei Windenergie

Das Bundesverwaltungsgericht hat im September 2024 klargestellt: Der Rückbau hoher Bauwerke ist nicht der einzige Weg, Eingriffe ins Landschaftsbild zu ersetzen - auch Hecken- und Baumreihen, die Vielfalt und Eigenart der Landschaft steigern, kommen als gleichwertiger Ersatz in Betracht. Brandenburg hat seine Anwendungshinweise Anfang 2025 entsprechend angepasst.

Für Windenergie-Vorhabenträger heißt das: Pflanzmaßnahmen sind eine reale Option geworden. Wir beraten, ob das für Ihr Verfahren passt.

So setzen wir um

Von der Standortwahl bis zum Nachweis

1

Standortwahl & Pflanzplan

Flächenbreite, Leitungs- und Abstandskonflikte, Bodenwasserhaushalt - und die Abstimmung mit Offenland-Artenschutzflächen (Bodenbrüter meiden Vertikalstrukturen).

2

Gebietseigenes Pflanzgut

Heimische Straucharten wie Schlehe, Weißdorn und Hasel aus zertifizierten Herkünften der Brandenburger Vorkommensgebiete - mit Herkunftsnachweis.

3

Pflanzung & Schutz

Herstellung nach HVE-Mindestmaßen, Verbiss- und Wildschutz, Mulchung gegen Konkurrenzvegetation.

4

Pflege & Nachweis

Entwicklungspflege mit Nachpflanzung und Anwuchskontrolle, dauerhafte abschnittsweise Unterhaltungspflege außerhalb der Schutzfrist, prüffähige Dokumentation.

Häufige Fragen

Zählt jede im Bebauungsplan festgesetzte Hecke als Kompensation?

Nein - das ist einer der häufigsten Irrtümer. Eine Heckenfestsetzung kann reine Grünordnung nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB sein (Eingrünung, Sichtschutz) oder eine echte Kompensationsmaßnahme nach § 15 BNatSchG. Als Kompensation zählt sie nur, wenn sie ausdrücklich der Eingriffsbilanz zugeordnet ist. Wir prüfen diese Zuordnung in Ihren Unterlagen.

Welche Mindestmaße gelten in Brandenburg?

Die Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE) setzen für die Gehölzpflanzung als Boden-Kompensationsmaßnahme Mindestmaße: mindestens 3-reihig oder mindestens 5 Meter breit, mindestens 100 m² Gesamtfläche. Werden sie unterschritten, entfällt die feste Anrechnung - ein typischer Planungsfehler, den wir vermeiden.

Wann darf gepflanzt und geschnitten werden?

Die Neupflanzung erfolgt gärtnerisch sinnvoll im Herbst oder zeitigen Frühjahr. Für Rückschnitt und Rodung bestehender Gehölze gilt die Schutzfrist des § 39 Abs. 5 BNatSchG: vom 1. März bis 30. September verboten (schonende Pflegeschnitte ausgenommen). Wir planen Herstellung und Pflege um diese Fristen herum.

Woher kommt das Pflanzgut?

Nach § 40 BNatSchG und dem Brandenburger Gehölzerlass (15.07.2024) ist in der freien Landschaft gebietseigenes Pflanzgut Pflicht - Brandenburg liegt in den Vorkommensgebieten 1.2 und 2.1. Wir arbeiten mit zertifizierten Herkünften inklusive der erforderlichen Nachweise.

Wie schnell wirkt eine neue Hecke?

Die Pflanzung ist in einer Saison erledigt, eine erkennbare Struktur entwickelt sich über etwa 5-10 Jahre - der volle Referenzzustand einer reifen Hecke braucht länger. Deshalb gehören Entwicklungspflege (typischerweise 3-5 Jahre) und dauerhafte, abschnittsweise Unterhaltungspflege fest zum Leistungsbild.

Hecke oder Feldgehölz in Ihrer Auflage?

Schicken Sie uns die Festsetzung oder den LBP-Auszug - wir prüfen Zuordnung, Mindestmaße und Umsetzbarkeit und melden uns mit einem konkreten Vorschlag.

Maßnahme anfragen

Telefonisch: +49 1512 9722463 · Mo-Fr 09-17 Uhr