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Brandenburg

Kompensation in Brandenburg

Erstaufforstung und Waldumbau als anerkannte Kompensationsmaßnahmen. Eigene und vermittelte Flächen in allen Landkreisen Brandenburgs – ganzheitliche Umsetzung bis zur Endabnahme.

Schnellstart fuer Projekttraeger in Brandenburg

Wenn Sie kurzfristig eine belastbare Loesung fuer Kompensationsflaechen, Massnahmenumfang und Genehmigungslogik benoetigen, starten Sie am besten mit einem klaren Dreischritt: Flaechenverfuegbarkeit pruefen, Umsetzungsmodell festlegen, Behoerdenabstimmung vorbereiten.

1.000+
Hektar Flächenzugriff BB
127
Projekte umgesetzt
14
Landkreise
340+
Partner
Regionaler Fokus

Warum Brandenburg ideal für Waldkompensation ist

Brandenburg ist mit ca. 1,1 Millionen Hektar Waldfläche das waldreichste Bundesland in Ostdeutschland. Gleichzeitig bestehen rund 70% dieser Wälder aus Kiefern-Monokulturen, die besonders anfällig für Trockenheit, Sturm und Schädlingsbefall sind.

Dies schafft ein enormes Potenzial für ökologisch wertvolle Kompensationsmaßnahmen: Sowohl Erstaufforstungen auf landwirtschaftlichen Flächen als auch Waldumbau bestehender Nadelholzbestände sind anerkannte Maßnahmen nach BNatSchG und LWaldG Brandenburg.

Erstaufforstung

Neuanlage klimaresilienter Mischwälder auf Acker- und Grünland

Waldumbau

Umwandlung von Kiefern-Monokulturen zu Laubmischwäldern

Rechtssicherheit

Maßnahmen nach BNatSchG und LWaldG mit behördlicher Abnahme

Regionale Nähe

Sitz in Potsdam, Flächen in allen 14 Landkreisen verfügbar

Ablauf

So funktioniert Kompensation in Brandenburg

Von der Bedarfsanalyse bis zur behördlichen Abnahme der gesicherten Kultur – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

01

Bedarfsermittlung

Wir analysieren Ihren Kompensationsbedarf nach BNatSchG und LWaldG Brandenburg und ermitteln den erforderlichen Flächenbedarf.

02

Flächenauswahl

Aus eigenen Beständen und unserem Partnernetzwerk wählen wir passende Standorte im korrekten Naturraum für Ihr Projekt.

03

Behördenabstimmung

Wir übernehmen die Kommunikation mit Forst- und Naturschutzbehörden, erstellen alle erforderlichen Unterlagen und begleiten die Genehmigung.

04

Umsetzung

Wir pflanzen selbst und greifen ergänzend auf regionale Dienstleister zurück – Erstaufforstung und Waldumbau nach der Waldbau-Richtlinie Brandenburg.

05

Pflege & Monitoring

5-7 Jahre Kulturpflege bis zur gesicherten Kultur mit regelmäßigen Statusberichten und dokumentierter Abnahme durch die Forstbehörde.

Rechtlicher Rahmen

Gesetzliche Grundlagen in Brandenburg

Kompensationsmaßnahmen in Brandenburg unterliegen einem klaren rechtlichen Rahmen, der sowohl Bundes- als auch Landesrecht umfasst.

Alle Fachbegriffe im Glossar

BNatSchG §§ 13–19

Bundesnaturschutzgesetz – regelt die Eingriffsregelung und verpflichtet zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft.

HVE Brandenburg

Kernregelwerk

Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (MLUK 2009) – das zentrale Bewertungsinstrument. Definiert Biotoptypenlisten, Bewertungsmethodik und Kompensationsberechnung für alle UNB-Entscheidungen.

LWaldG Brandenburg § 8

Landeswaldgesetz – regelt Waldumwandlung und Ersatzaufforstung. Bei Waldrodung ist Ersatz im Verhältnis 1:1 bis 1:3 je nach Wertigkeit erforderlich.

Waldbau-Richtlinie (Grüner Ordner)

Enthält verbindliche Vorgaben für Aufforstungen: Baumartenmischungen, Pflanzverbände, Pflegestandards. Grundlage für behördliche Anerkennung der Kompensation.

Baumartenmischungstabelle (BMT)

Standortbezogene Empfehlungen für klimaresiliente Baumartenkombinationen unter Berücksichtigung von Boden, Wasserhaushalt und Klimaprognosen.

FAQ

Häufige Fragen zur Kompensation in Brandenburg

Welche Kompensationsmaßnahmen sind in Brandenburg anerkannt?

In Brandenburg sind Erstaufforstungen und Waldumbau als Kompensationsmaßnahmen nach BNatSchG und LWaldG anerkannt. Die Maßnahmen müssen den Vorgaben der Waldbau-Richtlinie Brandenburg (Grüner Ordner) entsprechen und die Baumartenmischungstabelle (BMT) berücksichtigen.

Wie groß muss eine Kompensationsfläche in Brandenburg sein?

Die Mindestgröße für Erstaufforstungen beträgt in Brandenburg typischerweise 0,5 Hektar. Für Waldumbau können auch kleinere Flächen ab 1 Hektar sinnvoll sein. Die genauen Anforderungen hängen vom Kompensationsbedarf und der Genehmigungsbehörde ab.

Welche Baumarten werden bei Aufforstungen in Brandenburg verwendet?

In Brandenburg werden standortgerechte Laubmischwälder mit Eiche, Buche, Linde, Hainbuche und Ahorn gepflanzt. Die Baumartenmischung richtet sich nach der Baumartenmischungstabelle (BMT) Brandenburg, die Boden, Wasserhaushalt und Klimaprognosen berücksichtigt.

Wie lange dauert eine Kompensationsmaßnahme bis zur Abnahme?

Von der Erstaufforstung bis zur gesicherten Kultur vergehen typischerweise 5-7 Jahre. In dieser Zeit erfolgen Pflanzung, Kulturpflege (Freischneiden, Nachpflanzung) und regelmäßige Kontrollen. Die Forstbehörde bestätigt den Status der gesicherten Kultur durch eine offizielle Abnahme.

Was kostet Waldkompensation in Brandenburg?

Die Kosten für Erstaufforstung in Brandenburg liegen typischerweise zwischen 15.000 und 25.000 Euro pro Hektar inklusive Pflege bis zur gesicherten Kultur. Waldumbau ist oft günstiger (8.000-15.000 Euro/ha), da der bestehende Altbestand genutzt wird. Die genauen Kosten hängen von Standort, Baumarten und Pflegeaufwand ab.

Kompensationsbedarf in Brandenburg?

Wir finden die passende Fläche für Ihr Projekt und übernehmen die komplette Umsetzung – von der Genehmigung bis zur gesicherten Kultur.