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Landkreis Teltow-Fläming

Kompensation im Landkreis Teltow-Fläming

96 ha verfügbare Flächen für Erstaufforstung und Waldumbau. Naturraumkongruenz gesichert, Behördenabstimmung mit UNB Teltow-Fläming inklusive.

96
Hektar gesamt
~27
ha Erstaufforstung
~69
ha Waldumbau
2
Naturräume
BER-Naehe, Gewerbeprojekte und Zeitdruck im Verfahren

Waldkompensation in Teltow-Fläming

Teltow-Fläming liegt südlich von Berlin und profitiert von der Nähe zum Flughafen BER. Die dynamische Gewerbe- und Infrastrukturentwicklung entlang der Autobahnen A10 und A13 erzeugt regelmäßig Kompensationsbedarf. Der namensgebende Fläming bietet mit seinen sandigen Böden und Kiefernwäldern gute Voraussetzungen für Waldumbau und Erstaufforstung und ist damit besonders relevant für Projektträger, die Kompensationsflaechen im Suedraum Brandenburg früh sichern muessen.

Zuständige Behörde

Untere Naturschutzbehörde

Landkreis Teltow-Fläming

Website Teltow-Fläming

Zusätzlich zuständig: Untere Forstbehörde (Erstaufforstung § 9 LWaldG)

Naturraumkongruenz

Naturräume in Teltow-Fläming

Kompensationsmaßnahmen sollen nach BKompV Anlage 4 im selben Naturraum wie der Eingriff erfolgen. Teltow-Fläming umfasst 2 Naturräume.

D10

Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen

Erstaufforstung 115 ha
Waldumbau 288 ha
Gesamt: 403 ha Anfrage
D11

Fläming

Erstaufforstung 75 ha
Waldumbau 188 ha
Gesamt: 263 ha Anfrage
Ablauf

So funktioniert Kompensation in Teltow-Fläming

Von der Bedarfsanalyse bis zur behördlichen Abnahme — wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess im Landkreis Teltow-Fläming.

01

Bedarfsermittlung

Wir analysieren Ihren Kompensationsbedarf nach BNatSchG und LWaldG Brandenburg für Ihr Projekt im Landkreis Teltow-Fläming.

02

Flächenauswahl

Aus unserem Portfolio mit 96 ha verfügbaren Flächen in Teltow-Fläming wählen wir passende Standorte im korrekten Naturraum.

03

Behördenabstimmung

Wir übernehmen die Kommunikation mit der UNB Teltow-Fläming und der zuständigen Forstbehörde, erstellen alle Unterlagen und begleiten die Genehmigung.

04

Umsetzung & Pflege

Unsere Teams führen Erstaufforstung oder Waldumbau nach Waldbau-Richtlinie Brandenburg durch — mit 5–7 Jahren Kulturpflege bis zur behördlichen Abnahme.

Rechtlicher Rahmen

Gesetzliche Grundlagen

BNatSchG §§ 13–19

Eingriffsregelung: Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft.

HVE Brandenburg

Kern

Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (MLUK 2009): Biotoptypenbewertung, Kompensationsberechnung und Bilanzierungsmethodik.

LWaldG BB § 8

Waldumwandlung und Ersatzaufforstung. Ersatz im Verhältnis 1:1 bis 1:3 je nach Wertigkeit.

BKompV Anlage 4

Naturraumgliederung: Kompensation im selben Naturraum wie der Eingriff (Naturraumkongruenz).

Waldbau-Rl. (Grüner Ordner)

Verbindliche Vorgaben für Baumartenmischung, Pflanzverbände und Pflegestandards in Brandenburg.

Flächenpoolverordnung

Regelung zur Nutzung von Maßnahmen- und Flächenpools für die Kompensation (§ 16 BNatSchG, § 7 BbgNatSchAG).

Praxisleitfaden

Wie Projekte im Landkreis Teltow-Fläming typischerweise vorbereitet werden

In der Praxis beginnt die Kompensationsplanung im Landkreis Teltow-Fläming meist mit einer sauberen Zuordnung von Eingriff, Naturraum und Maßnahmenziel. Entscheidend ist, dass Flächenverfügbarkeit, Naturschutzfachlichkeit und Genehmigungslogik früh gemeinsam betrachtet werden. Genau hier entstehen sonst häufig Zeitverluste: Wenn Flächen erst spät geprüft werden oder Unterlagen nicht auf die Anforderungen der zuständigen Behörde abgestimmt sind, verschiebt sich der gesamte Projektzeitplan.

Für Vorhabenträger ist deshalb ein strukturierter Ablauf sinnvoll: zunächst Eingriffsumfang und Bilanzierungsansatz klären, anschließend realistische Flächenoptionen im passenden Naturraum sichern, danach die Abstimmung mit UNB und Forstbehörde takten. So lassen sich Nachforderungen reduzieren und Entscheidungen schneller treffen. Je nach Projektart kann zusätzlich eine belastbare Pflege- und Monitoring-Planung entscheidend sein, damit die Maßnahme auch über mehrere Jahre nachvollziehbar umgesetzt und dokumentiert wird.

Besonders relevant im Landkreis Teltow-Fläming: Die Ausführung muss nicht nur rechnerisch passen, sondern auch operativ funktionieren - von Pflanzfenstern bis zur Flächenerreichbarkeit für Pflegeeinsätze. Ein früh abgestimmtes Vorgehen mit klaren Verantwortlichkeiten zwischen Planung, Umsetzung und Dokumentation erhöht typischerweise die Prozesssicherheit und verbessert die Chancen auf eine reibungsarme behördliche Abnahme.

Kurz-Checkliste für Projektträger

  • Ist der Kompensationsbedarf fachlich und zeitlich belastbar beschrieben?
  • Sind Flächenoptionen im passenden Naturraum bereits vorgeprüft?
  • Gibt es einen abgestimmten Unterlagenplan für UNB und Forstbehörde?
  • Sind Pflege, Monitoring und Nachweisdokumentation von Beginn an mitgeplant?
FAQ

Häufige Fragen zur Kompensation in Teltow-Fläming

Welche Kompensation brauche ich für Gewerbegebiete in Teltow-Fläming?

Bei der Ausweisung von Gewerbegebieten im B-Plan sind Eingriffe in Natur und Landschaft nach § 1a BauGB zu kompensieren. Die Kompensationsmaßnahmen werden nach Art und Umfang im B-Plan geregelt. Wird Wald in Anspruch genommen, ist zusätzlich eine Waldumwandlungsgenehmigung nach § 8 LWaldG erforderlich.

Gibt es besondere Anforderungen im Fläming?

Der Naturraum D11 (Fläming) ist geprägt von sandigen Böden und Kiefernbeständen. Aufforstungen müssen die standörtlichen Gegebenheiten berücksichtigen. Die Baumartenwahl richtet sich nach der Baumartenmischungstabelle Brandenburg unter Berücksichtigung der trockenen Standortverhältnisse.

Wie wirkt sich der BER auf den Kompensationsbedarf aus?

Die Infrastrukturentwicklung rund um den Flughafen BER hat den Kompensationsbedarf in Teltow-Fläming und den Nachbarlandkreisen deutlich erhöht. Gewerbeflächen, Straßenbau und Siedlungsentwicklung erfordern umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Wie lassen sich Kompensationsoptionen in Teltow-Flaeming fruehzeitig absichern?

Hilfreich ist ein frueher Dreiklang aus Naturraumabgleich, vorgepruefter Flaechenliste und abgestimmtem Unterlagenplan mit UNB und Forstbehoerde. So sinkt das Risiko spaeterer Umplanung durch Fristen- oder Nachweisluecken.

Kompensationsbedarf in Teltow-Fläming?

Wir finden die passende Fläche im Landkreis Teltow-Fläming und übernehmen die komplette Umsetzung — von der Behördenabstimmung bis zur gesicherten Kultur.