Kompensation im Landkreis Teltow-Fläming
96 ha verfügbare Flächen für Erstaufforstung und Waldumbau. Naturraumkongruenz gesichert, Behördenabstimmung mit UNB Teltow-Fläming inklusive.
Kompensationsflaechen kaufen
Beschaffungsweg fuer Projekttraeger in Brandenburg mit Fokus auf Naturraum und Nachweisfaehigkeit.
Gesamtueberblick Brandenburg
Flaechen, Massnahmen und Prozessablauf fuer naturschutzrechtliche Kompensation im Landeskontext.
Ablauf-Checkliste Brandenburg
Schritt-fuer-Schritt-Leitfaden fuer Unterlagen, Fristen und Behoerdenabstimmung.
Waldkompensation in Teltow-Fläming
Teltow-Fläming liegt südlich von Berlin und profitiert von der Nähe zum Flughafen BER. Die dynamische Gewerbe- und Infrastrukturentwicklung entlang der Autobahnen A10 und A13 erzeugt regelmäßig Kompensationsbedarf. Der namensgebende Fläming bietet mit seinen sandigen Böden und Kiefernwäldern gute Voraussetzungen für Waldumbau und Erstaufforstung und ist damit besonders relevant für Projektträger, die Kompensationsflaechen im Suedraum Brandenburg früh sichern muessen.
Zuständige Behörde
Untere Naturschutzbehörde
Landkreis Teltow-Fläming
Website Teltow-FlämingZusätzlich zuständig: Untere Forstbehörde (Erstaufforstung § 9 LWaldG)
Naturräume in Teltow-Fläming
Kompensationsmaßnahmen sollen nach BKompV Anlage 4 im selben Naturraum wie der Eingriff erfolgen. Teltow-Fläming umfasst 2 Naturräume.
Fläming
So funktioniert Kompensation in Teltow-Fläming
Von der Bedarfsanalyse bis zur behördlichen Abnahme — wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess im Landkreis Teltow-Fläming.
Bedarfsermittlung
Wir analysieren Ihren Kompensationsbedarf nach BNatSchG und LWaldG Brandenburg für Ihr Projekt im Landkreis Teltow-Fläming.
Flächenauswahl
Aus unserem Portfolio mit 96 ha verfügbaren Flächen in Teltow-Fläming wählen wir passende Standorte im korrekten Naturraum.
Behördenabstimmung
Wir übernehmen die Kommunikation mit der UNB Teltow-Fläming und der zuständigen Forstbehörde, erstellen alle Unterlagen und begleiten die Genehmigung.
Umsetzung & Pflege
Unsere Teams führen Erstaufforstung oder Waldumbau nach Waldbau-Richtlinie Brandenburg durch — mit 5–7 Jahren Kulturpflege bis zur behördlichen Abnahme.
Gesetzliche Grundlagen
BNatSchG §§ 13–19
Eingriffsregelung: Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft.
HVE Brandenburg
KernHinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (MLUK 2009): Biotoptypenbewertung, Kompensationsberechnung und Bilanzierungsmethodik.
LWaldG BB § 8
Waldumwandlung und Ersatzaufforstung. Ersatz im Verhältnis 1:1 bis 1:3 je nach Wertigkeit.
BKompV Anlage 4
Naturraumgliederung: Kompensation im selben Naturraum wie der Eingriff (Naturraumkongruenz).
Waldbau-Rl. (Grüner Ordner)
Verbindliche Vorgaben für Baumartenmischung, Pflanzverbände und Pflegestandards in Brandenburg.
Flächenpoolverordnung
Regelung zur Nutzung von Maßnahmen- und Flächenpools für die Kompensation (§ 16 BNatSchG, § 7 BbgNatSchAG).
Wie Projekte im Landkreis Teltow-Fläming typischerweise vorbereitet werden
In der Praxis beginnt die Kompensationsplanung im Landkreis Teltow-Fläming meist mit einer sauberen Zuordnung von Eingriff, Naturraum und Maßnahmenziel. Entscheidend ist, dass Flächenverfügbarkeit, Naturschutzfachlichkeit und Genehmigungslogik früh gemeinsam betrachtet werden. Genau hier entstehen sonst häufig Zeitverluste: Wenn Flächen erst spät geprüft werden oder Unterlagen nicht auf die Anforderungen der zuständigen Behörde abgestimmt sind, verschiebt sich der gesamte Projektzeitplan.
Für Vorhabenträger ist deshalb ein strukturierter Ablauf sinnvoll: zunächst Eingriffsumfang und Bilanzierungsansatz klären, anschließend realistische Flächenoptionen im passenden Naturraum sichern, danach die Abstimmung mit UNB und Forstbehörde takten. So lassen sich Nachforderungen reduzieren und Entscheidungen schneller treffen. Je nach Projektart kann zusätzlich eine belastbare Pflege- und Monitoring-Planung entscheidend sein, damit die Maßnahme auch über mehrere Jahre nachvollziehbar umgesetzt und dokumentiert wird.
Besonders relevant im Landkreis Teltow-Fläming: Die Ausführung muss nicht nur rechnerisch passen, sondern auch operativ funktionieren - von Pflanzfenstern bis zur Flächenerreichbarkeit für Pflegeeinsätze. Ein früh abgestimmtes Vorgehen mit klaren Verantwortlichkeiten zwischen Planung, Umsetzung und Dokumentation erhöht typischerweise die Prozesssicherheit und verbessert die Chancen auf eine reibungsarme behördliche Abnahme.
Kurz-Checkliste für Projektträger
- Ist der Kompensationsbedarf fachlich und zeitlich belastbar beschrieben?
- Sind Flächenoptionen im passenden Naturraum bereits vorgeprüft?
- Gibt es einen abgestimmten Unterlagenplan für UNB und Forstbehörde?
- Sind Pflege, Monitoring und Nachweisdokumentation von Beginn an mitgeplant?
Häufige Fragen zur Kompensation in Teltow-Fläming
Welche Kompensation brauche ich für Gewerbegebiete in Teltow-Fläming?
Gibt es besondere Anforderungen im Fläming?
Wie wirkt sich der BER auf den Kompensationsbedarf aus?
Wie lassen sich Kompensationsoptionen in Teltow-Flaeming fruehzeitig absichern?
Kompensationsbedarf in Teltow-Fläming?
Wir finden die passende Fläche im Landkreis Teltow-Fläming und übernehmen die komplette Umsetzung — von der Behördenabstimmung bis zur gesicherten Kultur.