Zum Hauptinhalt springen
Erstaufforstungsgenehmigung in Brandenburg - Antragsweg nach Paragraf 9 LWaldG von der Flaechenwahl bis zur gesicherten Kultur
Zurück zum Blog
Recht 02. Juli 2026 8 Min Lesezeit

Erstaufforstung in Brandenburg: Genehmigung nach Paragraf 9 LWaldG Schritt fuer Schritt

KR
KOI.green Redaktion

Neuen Wald anlegen klingt nach einer Maßnahme, die jede Behörde begrüßt – trotzdem ist die Erstaufforstung in Brandenburg genehmigungspflichtig. Rechtsgrundlage ist Paragraf 9 des Landeswaldgesetzes (LWaldG). Für Projektträger, die Erstaufforstung als Kompensationsmaßnahme einsetzen wollen, ist der Antragsweg damit ein fester Bestandteil der Genehmigungsprozesse. Dieser Beitrag zeigt Schritt für Schritt, wie die Genehmigung abläuft, welche Angaben der Antrag braucht und welche Kosten realistisch einzuplanen sind.

Warum die Erstaufforstung genehmigungspflichtig ist

Wald entsteht rechtlich nicht einfach durch Pflanzung: Mit der Aufforstung ändert sich die Nutzungsart der Fläche dauerhaft – aus Acker oder sonstigem Offenland wird Wald mit allen waldrechtlichen Bindungen. Deshalb prüft die untere Forstbehörde vor der Genehmigung, ob die Aufforstung am konkreten Standort mit anderen Belangen vereinbar ist. Im Verfahren wird das Einvernehmen der unteren Naturschutzbehörde eingeholt – etwa mit Blick auf schutzwürdiges Offenland oder das Landschaftsbild. Wer die Behördenlandschaft im jeweiligen Landkreis kennt, spart hier Zeit: Einen Überblick gibt die Landkreis-Übersicht Brandenburg.

Schritt 1: Die richtige Fläche wählen

Nicht jede freie Fläche eignet sich für eine genehmigungsfähige Erstaufforstung:

  • Praktischer Standardfall ist Ackerland. Dauergrünland scheidet wegen seines eigenen Schutzstatus regelmäßig aus.
  • Kompensationskontext beachten: Soll die Aufforstung eine Kompensationsverpflichtung erfüllen, muss die Fläche im passenden Naturraum liegen. Maßgeblich sind in Brandenburg die 14 Naturräume des Landschaftsprogramms – unsere Naturraum-Karte zeigt die Zuordnung.
  • Verfügbarkeit sichern: Eigentum oder eine belastbare vertragliche Sicherung der Fläche ist Voraussetzung dafür, dass die Maßnahme dauerhaft anerkannt wird.

Schritt 2: Den Antrag vorbereiten

Der Genehmigungsantrag bei der unteren Forstbehörde braucht konkrete Angaben, typischerweise:

  • Flurstück und Flächengröße der geplanten Aufforstung,
  • die geplante Baumartenmischung,
  • bei Kompensationsvorhaben den Bezug zur zugrunde liegenden Verpflichtung.

Bei der Baumartenwahl orientiert sich die Brandenburger Praxis an der Waldbau-Richtlinie („Grüner Ordner”) und der Baumartenmischungstabelle (BMT): standortgerechte, überwiegend heimische Mischbestände statt Monokulturen. Ein Antrag, der Baumartenwahl und Pflegekonzept von vornherein daran ausrichtet, reduziert Rückfragen und Nachforderungen deutlich.

Schritt 3: Verfahren und Auflagen

Nach Antragstellung beteiligt die Forstbehörde die betroffenen Stellen und entscheidet über die Genehmigung – gegebenenfalls mit Auflagen, etwa zur Baumartenmischung, zum Waldrand oder zum Schutz der Kultur. Im Kompensationskontext kommen typischerweise zwei Sicherungsinstrumente hinzu:

  1. Sicherheitsleistung, die erst nach erfolgreicher Sicherung der Kultur zurückgegeben wird,
  2. dingliche Sicherung der Fläche über eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch.

Beides sollte in Zeitplan und Kalkulation von Anfang an berücksichtigt sein – die Genehmigung ist der Startpunkt einer mehrjährigen Verpflichtung, nicht ihr Abschluss.

Schritt 4: Umsetzung bis zur gesicherten Kultur

Nach der Pflanzung beginnt die entscheidende Phase: Die Kultur muss anwachsen und über mehrere Jahre gepflegt werden, bis sie als gesichert gilt. Dazu gehören Schutz vor Wildverbiss (in der Regel Zäunung), Freischneiden der Kultur und der Ersatz ausgefallener Pflanzen. Wie diese Pflegeverpflichtung vertraglich und kalkulatorisch sauber abgebildet wird, beschreibt unser Beitrag zur Pflegeverpflichtung über Jahre.

Was kostet eine Erstaufforstung?

Als Orientierung aus der aktuellen Brandenburger Praxis: Je nach Baumartenwahl, Standort und Schutzaufwand liegen die Gesamtkosten einer Erstaufforstung meist bei 3.000 bis 20.000 Euro pro Hektar; aufwendige Laubmischkulturen mit Volleinzäunung können bis etwa 30.000 Euro pro Hektar erreichen. Wesentliche Positionen sind Pflanzung (etwa 0,70 bis 1,10 Euro je Pflanze), Wildschutzzaun (rund 4.000 bis 5.000 Euro pro Hektar) und die mehrjährige Kulturpflege – etwa das Freischneiden der Kultur, das mit grob 500 Euro pro Hektar und Pflegeeinsatz zu Buche schlägt und in den ersten Jahren mehrfach anfallen kann. Diese Werte sind Orientierungsgrößen – belastbar wird die Kalkulation erst mit konkretem Standort und Maßnahmenkonzept. Eine Einordnung in die Gesamtkosten eines Kompensationsprojekts bietet die Übersicht zu den Kosten der Kompensation in Brandenburg.

Wichtig bei Förderung: Für Erstaufforstungen gibt es Förderprogramme mit Zuschüssen von bis zu 80 Prozent (im kleinen Privatwald teils mehr) – der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden. Für Projektträger entscheidend: Eine als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme festgesetzte Aufforstung ist mit dieser Förderung regelmäßig nicht kombinierbar. Kompensationspflichtige sollten die Maßnahme daher ohne Förderanteil kalkulieren.

Erstaufforstung als Kompensationsmaßnahme

Als Kompensationsmaßnahme ist die Erstaufforstung in Brandenburg fest etabliert – sowohl in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung als auch als Ersatzaufforstung nach einer Waldumwandlung. Wie aus einem Eingriff der konkrete Kompensationsbedarf ermittelt wird, erklärt unser Beitrag zur HVE und Bewertung des Kompensationsbedarfs; den Gesamtablauf von der Bedarfsklärung bis zur Abnahme zeigt die Ablauf-Checkliste für Kompensation in Brandenburg.

Checkliste vor Antragstellung

Bevor der Antrag zur unteren Forstbehörde geht, sollten diese Punkte geklärt sein:

  • Fläche: Flurstück eindeutig bestimmt, Nutzungsart geeignet (Acker statt Dauergrünland), Eigentum oder vertragliche Sicherung vorhanden?
  • Naturraum: Liegt die Fläche – bei Kompensationsvorhaben – im passenden der 14 Brandenburger Naturräume?
  • Baumartenmischung: Standortgerecht und an den Brandenburger Vorgaben (Waldbau-Richtlinie, BMT) orientiert?
  • Pflege und Schutz: Zäunung, Kulturpflege und Nachbesserung über mehrere Jahre eingeplant und budgetiert?
  • Sicherung: Sicherheitsleistung und gegebenenfalls Grundbucheintrag im Zeitplan berücksichtigt?
  • Behörden: Zuständige untere Forstbehörde identifiziert, Einvernehmen der Naturschutzbehörde als Verfahrensschritt eingeplant?

Wer diese Punkte vorab schriftlich beantworten kann, hat den Kern der Antragsunterlagen bereits zusammen – und signalisiert der Behörde ein durchdachtes Vorhaben statt einer Ideenskizze.

Fazit

Die Erstaufforstungsgenehmigung nach Paragraf 9 LWaldG ist gut planbar, wenn drei Dinge zusammenkommen: eine geeignete Fläche (Acker statt Grünland, im richtigen Naturraum), ein standortgerechtes Baumarten- und Pflegekonzept nach den Brandenburger Vorgaben und eine Kalkulation, die Sicherung und mehrjährige Pflege von Anfang an einschließt. Wer diese Bausteine vor Antragstellung zusammenführt, macht aus der Genehmigung einen planbaren Verfahrensschritt statt eines Projektrisikos.

KOI übernimmt Erstaufforstungen in Brandenburg als Gesamtpaket – von der Flächenbereitstellung im passenden Naturraum über Antrag und Pflanzung bis zur langfristig gesicherten Pflege.