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Landkreis Barnim

Kompensation im Landkreis Barnim

77 ha verfügbare Flächen für Erstaufforstung und Waldumbau. Naturraumkongruenz gesichert, Behördenabstimmung mit UNB Barnim inklusive.

77
Hektar gesamt
~22
ha Erstaufforstung
~55
ha Waldumbau
2
Naturräume
Siedlungsentwicklung & Windenergie

Waldkompensation in Barnim

Der Landkreis Barnim liegt nordöstlich von Berlin und verbindet das Berliner Umland mit der uckermärkischen Landschaft. Die Nähe zu Berlin treibt die Siedlungsentwicklung, während der ländliche Norden bedeutende Windenergie-Standorte aufweist. Kiefernwälder und Ackerflächen bieten Potenzial für naturschutzrechtliche Kompensation.

Zuständige Behörde

Untere Naturschutzbehörde

Landkreis Barnim

Website Barnim

Zusätzlich zuständig: Untere Forstbehörde (Erstaufforstung § 9 LWaldG)

Naturraumkongruenz

Naturräume in Barnim

Kompensationsmaßnahmen sollen nach BKompV Anlage 4 im selben Naturraum wie der Eingriff erfolgen. Barnim umfasst 2 Naturräume.

D03

Rückland der Mecklenburg-Brandenburgischen Seenplatte

Erstaufforstung 85 ha
Waldumbau 212 ha
Gesamt: 297 ha Anfrage
D08

Uckermark

Erstaufforstung 88 ha
Waldumbau 220 ha
Gesamt: 308 ha Anfrage
Ablauf

So funktioniert Kompensation in Barnim

Von der Bedarfsanalyse bis zur behördlichen Abnahme — wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess im Landkreis Barnim.

01

Bedarfsermittlung

Wir analysieren Ihren Kompensationsbedarf nach BNatSchG und LWaldG Brandenburg für Ihr Projekt im Landkreis Barnim.

02

Flächenauswahl

Aus unserem Portfolio mit 77 ha verfügbaren Flächen in Barnim wählen wir passende Standorte im korrekten Naturraum.

03

Behördenabstimmung

Wir übernehmen die Kommunikation mit der UNB Barnim und der zuständigen Forstbehörde, erstellen alle Unterlagen und begleiten die Genehmigung.

04

Umsetzung & Pflege

Unsere Teams führen Erstaufforstung oder Waldumbau nach Waldbau-Richtlinie Brandenburg durch — mit 5–7 Jahren Kulturpflege bis zur behördlichen Abnahme.

Rechtlicher Rahmen

Gesetzliche Grundlagen

BNatSchG §§ 13–19

Eingriffsregelung: Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft.

HVE Brandenburg

Kern

Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (MLUK 2009): Biotoptypenbewertung, Kompensationsberechnung und Bilanzierungsmethodik.

LWaldG BB § 8

Waldumwandlung und Ersatzaufforstung. Ersatz im Verhältnis 1:1 bis 1:3 je nach Wertigkeit.

BKompV Anlage 4

Naturraumgliederung: Kompensation im selben Naturraum wie der Eingriff (Naturraumkongruenz).

Waldbau-Rl. (Grüner Ordner)

Verbindliche Vorgaben für Baumartenmischung, Pflanzverbände und Pflegestandards in Brandenburg.

Flächenpoolverordnung

Regelung zur Nutzung von Maßnahmen- und Flächenpools für die Kompensation (§ 16 BNatSchG, § 7 BbgNatSchAG).

FAQ

Häufige Fragen zur Kompensation in Barnim

Wie viel Kompensationsfläche ist im Barnim verfügbar?

Im Landkreis Barnim stehen aktuell Flächen für Erstaufforstung und Waldumbau zur Verfügung. Das Portfolio umfasst Acker- und Waldflächen in den Naturräumen D03 und D08. Für eine verbindliche Verfügbarkeitsauskunft kontaktieren Sie uns direkt.

Welche Behörden sind im Barnim für Kompensation zuständig?

Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Barnim ist für die Eingriffsregelung zuständig. Bei Erstaufforstungen wird die untere Forstbehörde beteiligt. Beide Behörden prüfen die fachliche Eignung und Naturraumkongruenz der vorgeschlagenen Maßnahmen.

Ist Kompensation im Naturpark Barnim möglich?

Kompensationsmaßnahmen im Naturpark Barnim sind grundsätzlich möglich und können besonders hohe naturschutzfachliche Qualität aufweisen. Aufforstungen und Waldumbau müssen jedoch die besonderen Schutzzwecke des Naturparks berücksichtigen.

Kompensationsbedarf in Barnim?

Wir finden die passende Fläche im Landkreis Barnim und übernehmen die komplette Umsetzung — von der Behördenabstimmung bis zur gesicherten Kultur.