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Kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel

Kompensation im Kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel

18 ha verfügbare Flächen für Erstaufforstung und Waldumbau. Naturraumkongruenz gesichert, Behördenabstimmung mit UNB Brandenburg an der Havel inklusive.

18
Hektar gesamt
~5
ha Erstaufforstung
~13
ha Waldumbau
1
Naturräume
Gewerbe & Infrastruktur

Waldkompensation in Brandenburg an der Havel

Brandenburg an der Havel ist eine kreisfreie Stadt mit ausgedehntem Stadtgebiet, das auch ländliche Bereiche umfasst. Gewerbeentwicklung und Infrastrukturprojekte erzeugen Kompensationsbedarf, der teilweise innerhalb des Stadtgebiets gedeckt werden kann.

Zuständige Behörde

Untere Naturschutzbehörde

Kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel

Website Brandenburg an der Havel

Zusätzlich zuständig: Untere Forstbehörde (Erstaufforstung § 9 LWaldG)

Naturraumkongruenz

Naturräume in Brandenburg an der Havel

Kompensationsmaßnahmen sollen nach BKompV Anlage 4 im selben Naturraum wie der Eingriff erfolgen. Brandenburg an der Havel umfasst einen Naturraum.

D10

Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen

Erstaufforstung 115 ha
Waldumbau 288 ha
Gesamt: 403 ha Anfrage
Ablauf

So funktioniert Kompensation in Brandenburg an der Havel

Von der Bedarfsanalyse bis zur behördlichen Abnahme — wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess im Kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel.

01

Bedarfsermittlung

Wir analysieren Ihren Kompensationsbedarf nach BNatSchG und LWaldG Brandenburg für Ihr Projekt im Kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel.

02

Flächenauswahl

Aus unserem Portfolio mit 18 ha verfügbaren Flächen in Brandenburg an der Havel wählen wir passende Standorte im korrekten Naturraum.

03

Behördenabstimmung

Wir übernehmen die Kommunikation mit der UNB Brandenburg an der Havel und der zuständigen Forstbehörde, erstellen alle Unterlagen und begleiten die Genehmigung.

04

Umsetzung & Pflege

Unsere Teams führen Erstaufforstung oder Waldumbau nach Waldbau-Richtlinie Brandenburg durch — mit 5–7 Jahren Kulturpflege bis zur behördlichen Abnahme.

Rechtlicher Rahmen

Gesetzliche Grundlagen

BNatSchG §§ 13–19

Eingriffsregelung: Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft.

HVE Brandenburg

Kern

Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (MLUK 2009): Biotoptypenbewertung, Kompensationsberechnung und Bilanzierungsmethodik.

LWaldG BB § 8

Waldumwandlung und Ersatzaufforstung. Ersatz im Verhältnis 1:1 bis 1:3 je nach Wertigkeit.

BKompV Anlage 4

Naturraumgliederung: Kompensation im selben Naturraum wie der Eingriff (Naturraumkongruenz).

Waldbau-Rl. (Grüner Ordner)

Verbindliche Vorgaben für Baumartenmischung, Pflanzverbände und Pflegestandards in Brandenburg.

Flächenpoolverordnung

Regelung zur Nutzung von Maßnahmen- und Flächenpools für die Kompensation (§ 16 BNatSchG, § 7 BbgNatSchAG).

Praxisleitfaden

Wie Projekte im Kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel typischerweise vorbereitet werden

In der Praxis beginnt die Kompensationsplanung im Kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel meist mit einer sauberen Zuordnung von Eingriff, Naturraum und Maßnahmenziel. Entscheidend ist, dass Flächenverfügbarkeit, Naturschutzfachlichkeit und Genehmigungslogik früh gemeinsam betrachtet werden. Genau hier entstehen sonst häufig Zeitverluste: Wenn Flächen erst spät geprüft werden oder Unterlagen nicht auf die Anforderungen der zuständigen Behörde abgestimmt sind, verschiebt sich der gesamte Projektzeitplan.

Für Vorhabenträger ist deshalb ein strukturierter Ablauf sinnvoll: zunächst Eingriffsumfang und Bilanzierungsansatz klären, anschließend realistische Flächenoptionen im passenden Naturraum sichern, danach die Abstimmung mit UNB und Forstbehörde takten. So lassen sich Nachforderungen reduzieren und Entscheidungen schneller treffen. Je nach Projektart kann zusätzlich eine belastbare Pflege- und Monitoring-Planung entscheidend sein, damit die Maßnahme auch über mehrere Jahre nachvollziehbar umgesetzt und dokumentiert wird.

Besonders relevant im Kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel: Die Ausführung muss nicht nur rechnerisch passen, sondern auch operativ funktionieren - von Pflanzfenstern bis zur Flächenerreichbarkeit für Pflegeeinsätze. Ein früh abgestimmtes Vorgehen mit klaren Verantwortlichkeiten zwischen Planung, Umsetzung und Dokumentation erhöht typischerweise die Prozesssicherheit und verbessert die Chancen auf eine reibungsarme behördliche Abnahme.

Kurz-Checkliste für Projektträger

  • Ist der Kompensationsbedarf fachlich und zeitlich belastbar beschrieben?
  • Sind Flächenoptionen im passenden Naturraum bereits vorgeprüft?
  • Gibt es einen abgestimmten Unterlagenplan für UNB und Forstbehörde?
  • Sind Pflege, Monitoring und Nachweisdokumentation von Beginn an mitgeplant?
FAQ

Häufige Fragen zur Kompensation in Brandenburg an der Havel

Gibt es Kompensationsflächen im Stadtgebiet Brandenburg an der Havel?

Das großflächige Stadtgebiet umfasst auch ländliche Bereiche mit Acker- und Waldflächen. Kompensationsmaßnahmen können daher teilweise innerhalb des Stadtgebiets umgesetzt werden, sofern die Standorteignung gegeben ist.

Welche Behörde ist zuständig?

Als kreisfreie Stadt hat Brandenburg an der Havel eine eigene untere Naturschutzbehörde und untere Forstbehörde. Sie sind für Eingriffsregelung und Erstaufforstungsgenehmigungen im Stadtgebiet verantwortlich.

Welcher Naturraum liegt in Brandenburg an der Havel?

Die Stadt liegt im Naturraum D10 (Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen). Kompensationsmaßnahmen sollen bevorzugt in diesem Naturraum erfolgen, um die Naturraumkongruenz nach BKompV zu wahren.

Kompensationsbedarf in Brandenburg an der Havel?

Wir finden die passende Fläche im Kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel und übernehmen die komplette Umsetzung — von der Behördenabstimmung bis zur gesicherten Kultur.