Kompensation im Kreisfreie Stadt Cottbus
13 ha verfügbare Flächen für Erstaufforstung und Waldumbau. Naturraumkongruenz gesichert, Behördenabstimmung mit UNB Cottbus inklusive.
Waldkompensation in Cottbus
Cottbus ist das Oberzentrum der Lausitz und befindet sich mitten im Strukturwandel. Die Transformation von der Braunkohle zur Zukunftswirtschaft — mit dem geplanten Cottbuser Ostsee als größtem künstlichen See Deutschlands — erzeugt umfangreichen Kompensationsbedarf. Als Universitätsstadt und Wirtschaftsstandort wächst die Nachfrage nach Gewerbeflächen.
Zuständige Behörde
Untere Naturschutzbehörde
Kreisfreie Stadt Cottbus
Website CottbusZusätzlich zuständig: Untere Forstbehörde (Erstaufforstung § 9 LWaldG)
Naturräume in Cottbus
Kompensationsmaßnahmen sollen nach BKompV Anlage 4 im selben Naturraum wie der Eingriff erfolgen. Cottbus umfasst einen Naturraum.
So funktioniert Kompensation in Cottbus
Von der Bedarfsanalyse bis zur behördlichen Abnahme — wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess im Kreisfreie Stadt Cottbus.
Bedarfsermittlung
Wir analysieren Ihren Kompensationsbedarf nach BNatSchG und LWaldG Brandenburg für Ihr Projekt im Kreisfreie Stadt Cottbus.
Flächenauswahl
Aus unserem Portfolio mit 13 ha verfügbaren Flächen in Cottbus wählen wir passende Standorte im korrekten Naturraum.
Behördenabstimmung
Wir übernehmen die Kommunikation mit der UNB Cottbus und der zuständigen Forstbehörde, erstellen alle Unterlagen und begleiten die Genehmigung.
Umsetzung & Pflege
Unsere Teams führen Erstaufforstung oder Waldumbau nach Waldbau-Richtlinie Brandenburg durch — mit 5–7 Jahren Kulturpflege bis zur behördlichen Abnahme.
Gesetzliche Grundlagen
BNatSchG §§ 13–19
Eingriffsregelung: Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft.
HVE Brandenburg
KernHinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (MLUK 2009): Biotoptypenbewertung, Kompensationsberechnung und Bilanzierungsmethodik.
LWaldG BB § 8
Waldumwandlung und Ersatzaufforstung. Ersatz im Verhältnis 1:1 bis 1:3 je nach Wertigkeit.
BKompV Anlage 4
Naturraumgliederung: Kompensation im selben Naturraum wie der Eingriff (Naturraumkongruenz).
Waldbau-Rl. (Grüner Ordner)
Verbindliche Vorgaben für Baumartenmischung, Pflanzverbände und Pflegestandards in Brandenburg.
Flächenpoolverordnung
Regelung zur Nutzung von Maßnahmen- und Flächenpools für die Kompensation (§ 16 BNatSchG, § 7 BbgNatSchAG).
Häufige Fragen zur Kompensation in Cottbus
Wie beeinflusst der Cottbuser Ostsee den Kompensationsbedarf?
Welche Behörde ist in Cottbus für Kompensation zuständig?
Können Bergbaufolgeflächen bei Cottbus aufgeforstet werden?
Kompensationsbedarf in Cottbus?
Wir finden die passende Fläche im Kreisfreie Stadt Cottbus und übernehmen die komplette Umsetzung — von der Behördenabstimmung bis zur gesicherten Kultur.