Kompensation im Kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)
10 ha verfügbare Flächen für Erstaufforstung und Waldumbau. Naturraumkongruenz gesichert, Behördenabstimmung mit UNB Frankfurt (Oder) inklusive.
Waldkompensation in Frankfurt (Oder)
Frankfurt (Oder) liegt an der deutsch-polnischen Grenze im Odertal. Die Stadt ist Standort der Europa-Universität Viadrina und entwickelt sich als Wirtschaftsstandort in der Grenzregion. Gewerbe- und Infrastrukturprojekte erzeugen Kompensationsbedarf, der in der waldreichen Umgebung gedeckt werden kann.
Zuständige Behörde
Untere Naturschutzbehörde
Kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)
Website Frankfurt (Oder)Zusätzlich zuständig: Untere Forstbehörde (Erstaufforstung § 9 LWaldG)
Naturräume in Frankfurt (Oder)
Kompensationsmaßnahmen sollen nach BKompV Anlage 4 im selben Naturraum wie der Eingriff erfolgen. Frankfurt (Oder) umfasst einen Naturraum.
So funktioniert Kompensation in Frankfurt (Oder)
Von der Bedarfsanalyse bis zur behördlichen Abnahme — wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess im Kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder).
Bedarfsermittlung
Wir analysieren Ihren Kompensationsbedarf nach BNatSchG und LWaldG Brandenburg für Ihr Projekt im Kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder).
Flächenauswahl
Aus unserem Portfolio mit 10 ha verfügbaren Flächen in Frankfurt (Oder) wählen wir passende Standorte im korrekten Naturraum.
Behördenabstimmung
Wir übernehmen die Kommunikation mit der UNB Frankfurt (Oder) und der zuständigen Forstbehörde, erstellen alle Unterlagen und begleiten die Genehmigung.
Umsetzung & Pflege
Unsere Teams führen Erstaufforstung oder Waldumbau nach Waldbau-Richtlinie Brandenburg durch — mit 5–7 Jahren Kulturpflege bis zur behördlichen Abnahme.
Gesetzliche Grundlagen
BNatSchG §§ 13–19
Eingriffsregelung: Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft.
HVE Brandenburg
KernHinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (MLUK 2009): Biotoptypenbewertung, Kompensationsberechnung und Bilanzierungsmethodik.
LWaldG BB § 8
Waldumwandlung und Ersatzaufforstung. Ersatz im Verhältnis 1:1 bis 1:3 je nach Wertigkeit.
BKompV Anlage 4
Naturraumgliederung: Kompensation im selben Naturraum wie der Eingriff (Naturraumkongruenz).
Waldbau-Rl. (Grüner Ordner)
Verbindliche Vorgaben für Baumartenmischung, Pflanzverbände und Pflegestandards in Brandenburg.
Flächenpoolverordnung
Regelung zur Nutzung von Maßnahmen- und Flächenpools für die Kompensation (§ 16 BNatSchG, § 7 BbgNatSchAG).
Häufige Fragen zur Kompensation in Frankfurt (Oder)
Welcher Naturraum liegt in Frankfurt (Oder)?
Können Kompensationsmaßnahmen auch im Umland umgesetzt werden?
Welche Behörde ist in Frankfurt (Oder) zuständig?
Kompensationsbedarf in Frankfurt (Oder)?
Wir finden die passende Fläche im Kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) und übernehmen die komplette Umsetzung — von der Behördenabstimmung bis zur gesicherten Kultur.