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Kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)

Kompensation im Kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)

10 ha verfügbare Flächen für Erstaufforstung und Waldumbau. Naturraumkongruenz gesichert, Behördenabstimmung mit UNB Frankfurt (Oder) inklusive.

10
Hektar gesamt
~3
ha Erstaufforstung
~7
ha Waldumbau
1
Naturräume
Gewerbe & Grenzregion

Waldkompensation in Frankfurt (Oder)

Frankfurt (Oder) liegt an der deutsch-polnischen Grenze im Odertal. Die Stadt ist Standort der Europa-Universität Viadrina und entwickelt sich als Wirtschaftsstandort in der Grenzregion. Gewerbe- und Infrastrukturprojekte erzeugen Kompensationsbedarf, der in der waldreichen Umgebung gedeckt werden kann.

Zuständige Behörde

Untere Naturschutzbehörde

Kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)

Website Frankfurt (Oder)

Zusätzlich zuständig: Untere Forstbehörde (Erstaufforstung § 9 LWaldG)

Naturraumkongruenz

Naturräume in Frankfurt (Oder)

Kompensationsmaßnahmen sollen nach BKompV Anlage 4 im selben Naturraum wie der Eingriff erfolgen. Frankfurt (Oder) umfasst einen Naturraum.

D07

Odertal

Erstaufforstung 18 ha
Waldumbau 45 ha
Gesamt: 63 ha Anfrage
Ablauf

So funktioniert Kompensation in Frankfurt (Oder)

Von der Bedarfsanalyse bis zur behördlichen Abnahme — wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess im Kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder).

01

Bedarfsermittlung

Wir analysieren Ihren Kompensationsbedarf nach BNatSchG und LWaldG Brandenburg für Ihr Projekt im Kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder).

02

Flächenauswahl

Aus unserem Portfolio mit 10 ha verfügbaren Flächen in Frankfurt (Oder) wählen wir passende Standorte im korrekten Naturraum.

03

Behördenabstimmung

Wir übernehmen die Kommunikation mit der UNB Frankfurt (Oder) und der zuständigen Forstbehörde, erstellen alle Unterlagen und begleiten die Genehmigung.

04

Umsetzung & Pflege

Unsere Teams führen Erstaufforstung oder Waldumbau nach Waldbau-Richtlinie Brandenburg durch — mit 5–7 Jahren Kulturpflege bis zur behördlichen Abnahme.

Rechtlicher Rahmen

Gesetzliche Grundlagen

BNatSchG §§ 13–19

Eingriffsregelung: Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft.

HVE Brandenburg

Kern

Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (MLUK 2009): Biotoptypenbewertung, Kompensationsberechnung und Bilanzierungsmethodik.

LWaldG BB § 8

Waldumwandlung und Ersatzaufforstung. Ersatz im Verhältnis 1:1 bis 1:3 je nach Wertigkeit.

BKompV Anlage 4

Naturraumgliederung: Kompensation im selben Naturraum wie der Eingriff (Naturraumkongruenz).

Waldbau-Rl. (Grüner Ordner)

Verbindliche Vorgaben für Baumartenmischung, Pflanzverbände und Pflegestandards in Brandenburg.

Flächenpoolverordnung

Regelung zur Nutzung von Maßnahmen- und Flächenpools für die Kompensation (§ 16 BNatSchG, § 7 BbgNatSchAG).

FAQ

Häufige Fragen zur Kompensation in Frankfurt (Oder)

Welcher Naturraum liegt in Frankfurt (Oder)?

Frankfurt (Oder) liegt im Naturraum D07 (Odertal). Die Auenlandschaft der Oder setzt besondere Rahmenbedingungen für Kompensationsmaßnahmen. Aufforstungen sind bevorzugt auf höher gelegenen Flächen außerhalb von Überschwemmungsgebieten durchzuführen.

Können Kompensationsmaßnahmen auch im Umland umgesetzt werden?

Kompensationsmaßnahmen für Frankfurter Projekte können im selben Naturraum auch in den angrenzenden Landkreisen Märkisch-Oderland und Oder-Spree umgesetzt werden. Entscheidend ist die Naturraumkongruenz, nicht die Verwaltungsgrenze.

Welche Behörde ist in Frankfurt (Oder) zuständig?

Als kreisfreie Stadt verfügt Frankfurt (Oder) über eine eigene untere Naturschutzbehörde bei der Stadtverwaltung. Sie bearbeitet die Eingriffsregelung nach §§ 13 ff. BNatSchG und koordiniert mit der unteren Forstbehörde bei Erstaufforstungen.

Kompensationsbedarf in Frankfurt (Oder)?

Wir finden die passende Fläche im Kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) und übernehmen die komplette Umsetzung — von der Behördenabstimmung bis zur gesicherten Kultur.