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Landkreis Havelland

Kompensation im Landkreis Havelland

45 ha verfügbare Flächen für Erstaufforstung und Waldumbau. Naturraumkongruenz gesichert, Behördenabstimmung mit UNB Havelland inklusive.

45
Hektar gesamt
~13
ha Erstaufforstung
~32
ha Waldumbau
2
Naturräume
Solar, Siedlungsdruck und regionale Flaechenpools

Waldkompensation in Havelland

Das Havelland westlich von Berlin ist geprägt von der Havelniederung und ausgedehnten Agrarflächen. Die Suburbanisierung im östlichen Landkreis und der Ausbau von Solarparks erzeugen Kompensationsbedarf. Ackerflächen für Erstaufforstung und Kiefernbestände für den Waldumbau sind verfügbar und machen das Havelland zu einem relevanten Zielraum für Kompensationsflaechen in Brandenburg.

Zuständige Behörde

Untere Naturschutzbehörde

Landkreis Havelland

Website Havelland

Zusätzlich zuständig: Untere Forstbehörde (Erstaufforstung § 9 LWaldG)

Naturraumkongruenz

Naturräume in Havelland

Kompensationsmaßnahmen sollen nach BKompV Anlage 4 im selben Naturraum wie der Eingriff erfolgen. Havelland umfasst 2 Naturräume.

D09

Elbetal-Niederung

Erstaufforstung 28 ha
Waldumbau 70 ha
Gesamt: 98 ha Anfrage
D10

Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen

Erstaufforstung 115 ha
Waldumbau 288 ha
Gesamt: 403 ha Anfrage
Ablauf

So funktioniert Kompensation in Havelland

Von der Bedarfsanalyse bis zur behördlichen Abnahme — wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess im Landkreis Havelland.

01

Bedarfsermittlung

Wir analysieren Ihren Kompensationsbedarf nach BNatSchG und LWaldG Brandenburg für Ihr Projekt im Landkreis Havelland.

02

Flächenauswahl

Aus unserem Portfolio mit 45 ha verfügbaren Flächen in Havelland wählen wir passende Standorte im korrekten Naturraum.

03

Behördenabstimmung

Wir übernehmen die Kommunikation mit der UNB Havelland und der zuständigen Forstbehörde, erstellen alle Unterlagen und begleiten die Genehmigung.

04

Umsetzung & Pflege

Unsere Teams führen Erstaufforstung oder Waldumbau nach Waldbau-Richtlinie Brandenburg durch — mit 5–7 Jahren Kulturpflege bis zur behördlichen Abnahme.

Rechtlicher Rahmen

Gesetzliche Grundlagen

BNatSchG §§ 13–19

Eingriffsregelung: Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft.

HVE Brandenburg

Kern

Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (MLUK 2009): Biotoptypenbewertung, Kompensationsberechnung und Bilanzierungsmethodik.

LWaldG BB § 8

Waldumwandlung und Ersatzaufforstung. Ersatz im Verhältnis 1:1 bis 1:3 je nach Wertigkeit.

BKompV Anlage 4

Naturraumgliederung: Kompensation im selben Naturraum wie der Eingriff (Naturraumkongruenz).

Waldbau-Rl. (Grüner Ordner)

Verbindliche Vorgaben für Baumartenmischung, Pflanzverbände und Pflegestandards in Brandenburg.

Flächenpoolverordnung

Regelung zur Nutzung von Maßnahmen- und Flächenpools für die Kompensation (§ 16 BNatSchG, § 7 BbgNatSchAG).

Praxisleitfaden

Wie Projekte im Landkreis Havelland typischerweise vorbereitet werden

In der Praxis beginnt die Kompensationsplanung im Landkreis Havelland meist mit einer sauberen Zuordnung von Eingriff, Naturraum und Maßnahmenziel. Entscheidend ist, dass Flächenverfügbarkeit, Naturschutzfachlichkeit und Genehmigungslogik früh gemeinsam betrachtet werden. Genau hier entstehen sonst häufig Zeitverluste: Wenn Flächen erst spät geprüft werden oder Unterlagen nicht auf die Anforderungen der zuständigen Behörde abgestimmt sind, verschiebt sich der gesamte Projektzeitplan.

Für Vorhabenträger ist deshalb ein strukturierter Ablauf sinnvoll: zunächst Eingriffsumfang und Bilanzierungsansatz klären, anschließend realistische Flächenoptionen im passenden Naturraum sichern, danach die Abstimmung mit UNB und Forstbehörde takten. So lassen sich Nachforderungen reduzieren und Entscheidungen schneller treffen. Je nach Projektart kann zusätzlich eine belastbare Pflege- und Monitoring-Planung entscheidend sein, damit die Maßnahme auch über mehrere Jahre nachvollziehbar umgesetzt und dokumentiert wird.

Besonders relevant im Landkreis Havelland: Die Ausführung muss nicht nur rechnerisch passen, sondern auch operativ funktionieren - von Pflanzfenstern bis zur Flächenerreichbarkeit für Pflegeeinsätze. Ein früh abgestimmtes Vorgehen mit klaren Verantwortlichkeiten zwischen Planung, Umsetzung und Dokumentation erhöht typischerweise die Prozesssicherheit und verbessert die Chancen auf eine reibungsarme behördliche Abnahme.

Kurz-Checkliste für Projektträger

  • Ist der Kompensationsbedarf fachlich und zeitlich belastbar beschrieben?
  • Sind Flächenoptionen im passenden Naturraum bereits vorgeprüft?
  • Gibt es einen abgestimmten Unterlagenplan für UNB und Forstbehörde?
  • Sind Pflege, Monitoring und Nachweisdokumentation von Beginn an mitgeplant?
FAQ

Häufige Fragen zur Kompensation in Havelland

Wie wird Kompensation für Solarparks im Havelland geregelt?

Freiflächen-Photovoltaikanlagen erfordern je nach Standort und Genehmigungsverfahren Kompensationsmaßnahmen. Die Eingriffsregelung wird typischerweise im B-Plan abgearbeitet. Seit 2025 erhebt Brandenburg zudem eine Sonderabgabe für PV-Freiflächenanlagen.

Welche Naturräume gibt es im Havelland?

Der Landkreis liegt in den Naturräumen D09 (Elbetal-Niederung) und D10 (Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen). Die Havelniederung und angrenzende Platten bieten unterschiedliche Standortbedingungen für Kompensationsmaßnahmen.

Wie groß muss eine Kompensationsfläche im Havelland sein?

Die Mindestgröße für Erstaufforstungen beträgt in Brandenburg typischerweise 0,5 Hektar. Die erforderliche Fläche richtet sich nach dem Kompensationsbedarf des konkreten Eingriffs und wird von der unteren Naturschutzbehörde im Genehmigungsverfahren festgelegt.

Wie sollte die Kostenplanung fuer Kompensation im Havelland aufgebaut sein?

Bewaehrt ist eine Gesamtkalkulation aus Flaeche, Massnahme, Pflege, Monitoring und Risikopuffer statt reiner Hektarpreis-Betrachtung. So werden Angebote vergleichbarer und Vertragsentscheidungen fuer Projekttraeger belastbarer.

Kompensationsbedarf in Havelland?

Wir finden die passende Fläche im Landkreis Havelland und übernehmen die komplette Umsetzung — von der Behördenabstimmung bis zur gesicherten Kultur.