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Landkreis Oberhavel

Kompensation im Landkreis Oberhavel

91 ha verfügbare Flächen für Erstaufforstung und Waldumbau. Naturraumkongruenz gesichert, Behördenabstimmung mit UNB Oberhavel inklusive.

91
Hektar gesamt
~26
ha Erstaufforstung
~65
ha Waldumbau
3
Naturräume
Siedlungsentwicklung & Gewerbe

Waldkompensation in Oberhavel

Oberhavel grenzt nördlich an Berlin und gehört zu den wachstumsstärksten Landkreisen Brandenburgs. Die Suburbanisierung und Gewerbeansiedlung erzeugen erheblichen Kompensationsbedarf. Ausgedehnte Waldgebiete nördlich von Oranienburg und im Ruppiner Land bieten Flächen für Waldumbau und Erstaufforstung.

Zuständige Behörde

Untere Naturschutzbehörde

Landkreis Oberhavel

Website Oberhavel

Zusätzlich zuständig: Untere Forstbehörde (Erstaufforstung § 9 LWaldG)

Naturraumkongruenz

Naturräume in Oberhavel

Kompensationsmaßnahmen sollen nach BKompV Anlage 4 im selben Naturraum wie der Eingriff erfolgen. Oberhavel umfasst 3 Naturräume.

D03

Rückland der Mecklenburg-Brandenburgischen Seenplatte

Erstaufforstung 85 ha
Waldumbau 212 ha
Gesamt: 297 ha Anfrage
D08

Uckermark

Erstaufforstung 88 ha
Waldumbau 220 ha
Gesamt: 308 ha Anfrage
D10

Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen

Erstaufforstung 115 ha
Waldumbau 288 ha
Gesamt: 403 ha Anfrage
Ablauf

So funktioniert Kompensation in Oberhavel

Von der Bedarfsanalyse bis zur behördlichen Abnahme — wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess im Landkreis Oberhavel.

01

Bedarfsermittlung

Wir analysieren Ihren Kompensationsbedarf nach BNatSchG und LWaldG Brandenburg für Ihr Projekt im Landkreis Oberhavel.

02

Flächenauswahl

Aus unserem Portfolio mit 91 ha verfügbaren Flächen in Oberhavel wählen wir passende Standorte im korrekten Naturraum.

03

Behördenabstimmung

Wir übernehmen die Kommunikation mit der UNB Oberhavel und der zuständigen Forstbehörde, erstellen alle Unterlagen und begleiten die Genehmigung.

04

Umsetzung & Pflege

Unsere Teams führen Erstaufforstung oder Waldumbau nach Waldbau-Richtlinie Brandenburg durch — mit 5–7 Jahren Kulturpflege bis zur behördlichen Abnahme.

Rechtlicher Rahmen

Gesetzliche Grundlagen

BNatSchG §§ 13–19

Eingriffsregelung: Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft.

HVE Brandenburg

Kern

Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (MLUK 2009): Biotoptypenbewertung, Kompensationsberechnung und Bilanzierungsmethodik.

LWaldG BB § 8

Waldumwandlung und Ersatzaufforstung. Ersatz im Verhältnis 1:1 bis 1:3 je nach Wertigkeit.

BKompV Anlage 4

Naturraumgliederung: Kompensation im selben Naturraum wie der Eingriff (Naturraumkongruenz).

Waldbau-Rl. (Grüner Ordner)

Verbindliche Vorgaben für Baumartenmischung, Pflanzverbände und Pflegestandards in Brandenburg.

Flächenpoolverordnung

Regelung zur Nutzung von Maßnahmen- und Flächenpools für die Kompensation (§ 16 BNatSchG, § 7 BbgNatSchAG).

FAQ

Häufige Fragen zur Kompensation in Oberhavel

Welchen Kompensationsbedarf erzeugt die Siedlungsentwicklung in Oberhavel?

Die dynamische Bevölkerungsentwicklung im Berliner Umland führt zu umfangreicher Bautätigkeit. Bebauungspläne müssen nach § 1a BauGB die Eingriffsregelung berücksichtigen. Je nach Eingriffsschwere sind Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen — etwa Erstaufforstung oder Waldumbau — erforderlich.

Welche Naturräume liegen in Oberhavel?

Der Landkreis erstreckt sich über die Naturräume D03 (Rückland der Mecklenburg-Brandenburgischen Seenplatte), D08 (Uckermark) und D10 (Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen). Die Naturraum-Zuordnung ist relevant für die behördliche Anerkennung der Kompensation.

Wie funktioniert Waldumwandlung in Oberhavel?

Wird Wald für Bauprojekte in Anspruch genommen, ist eine Waldumwandlungsgenehmigung nach § 8 LWaldG erforderlich. Die nachteiligen Wirkungen auf die Wald-Funktionen sind zu kompensieren — typischerweise durch Ersatzaufforstung im Verhältnis 1:1 bis 1:3 je nach Waldwertigkeit.

Kompensationsbedarf in Oberhavel?

Wir finden die passende Fläche im Landkreis Oberhavel und übernehmen die komplette Umsetzung — von der Behördenabstimmung bis zur gesicherten Kultur.