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Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Kompensation im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

35 ha verfügbare Flächen für Erstaufforstung und Waldumbau. Naturraumkongruenz gesichert, Behördenabstimmung mit UNB Oberspreewald-Lausitz inklusive.

35
Hektar gesamt
~10
ha Erstaufforstung
~25
ha Waldumbau
1
Naturräume
Strukturwandel Lausitz

Waldkompensation in Oberspreewald-Lausitz

Oberspreewald-Lausitz befindet sich im Kerngebiet des Lausitzer Strukturwandels. Der Rückbau von Braunkohleinfrastruktur und die Ansiedlung neuer Industrien erzeugen erheblichen Kompensationsbedarf. Der Spreewald als UNESCO-Biosphärenreservat setzt zugleich hohe naturschutzfachliche Maßstäbe für die Kompensationsplanung.

Zuständige Behörde

Untere Naturschutzbehörde

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Website Oberspreewald-Lausitz

Zusätzlich zuständig: Untere Forstbehörde (Erstaufforstung § 9 LWaldG)

Naturraumkongruenz

Naturräume in Oberspreewald-Lausitz

Kompensationsmaßnahmen sollen nach BKompV Anlage 4 im selben Naturraum wie der Eingriff erfolgen. Oberspreewald-Lausitz umfasst einen Naturraum.

D12

Lausitzer Becken und Spreewald

Erstaufforstung 55 ha
Waldumbau 138 ha
Gesamt: 193 ha Anfrage
Ablauf

So funktioniert Kompensation in Oberspreewald-Lausitz

Von der Bedarfsanalyse bis zur behördlichen Abnahme — wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess im Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

01

Bedarfsermittlung

Wir analysieren Ihren Kompensationsbedarf nach BNatSchG und LWaldG Brandenburg für Ihr Projekt im Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

02

Flächenauswahl

Aus unserem Portfolio mit 35 ha verfügbaren Flächen in Oberspreewald-Lausitz wählen wir passende Standorte im korrekten Naturraum.

03

Behördenabstimmung

Wir übernehmen die Kommunikation mit der UNB Oberspreewald-Lausitz und der zuständigen Forstbehörde, erstellen alle Unterlagen und begleiten die Genehmigung.

04

Umsetzung & Pflege

Unsere Teams führen Erstaufforstung oder Waldumbau nach Waldbau-Richtlinie Brandenburg durch — mit 5–7 Jahren Kulturpflege bis zur behördlichen Abnahme.

Rechtlicher Rahmen

Gesetzliche Grundlagen

BNatSchG §§ 13–19

Eingriffsregelung: Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft.

HVE Brandenburg

Kern

Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (MLUK 2009): Biotoptypenbewertung, Kompensationsberechnung und Bilanzierungsmethodik.

LWaldG BB § 8

Waldumwandlung und Ersatzaufforstung. Ersatz im Verhältnis 1:1 bis 1:3 je nach Wertigkeit.

BKompV Anlage 4

Naturraumgliederung: Kompensation im selben Naturraum wie der Eingriff (Naturraumkongruenz).

Waldbau-Rl. (Grüner Ordner)

Verbindliche Vorgaben für Baumartenmischung, Pflanzverbände und Pflegestandards in Brandenburg.

Flächenpoolverordnung

Regelung zur Nutzung von Maßnahmen- und Flächenpools für die Kompensation (§ 16 BNatSchG, § 7 BbgNatSchAG).

FAQ

Häufige Fragen zur Kompensation in Oberspreewald-Lausitz

Welche Rolle spielt der Strukturwandel für Kompensation in OSL?

Die Transformation der Lausitz von der Braunkohle zu erneuerbaren Energien und neuer Industrie erzeugt umfangreichen Kompensationsbedarf. Ehemalige Bergbaufolgelandschaften können teilweise für Aufforstungen genutzt werden, sofern die Standortbedingungen es zulassen.

Welcher Naturraum liegt in Oberspreewald-Lausitz?

Der Landkreis liegt im Naturraum D12 (Lausitzer Becken und Spreewald). Kompensationsmaßnahmen im selben Naturraum genießen bevorzugte Anerkennung durch die zuständige Behörde gemäß BKompV.

Gibt es Einschränkungen durch das Biosphärenreservat Spreewald?

Im Biosphärenreservat Spreewald gelten besondere Schutzbestimmungen. Kompensationsmaßnahmen in der Nähe oder innerhalb des Reservats müssen die Schutzzwecke berücksichtigen, können aber besonders hohe ökologische Wertigkeit aufweisen.

Kompensationsbedarf in Oberspreewald-Lausitz?

Wir finden die passende Fläche im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und übernehmen die komplette Umsetzung — von der Behördenabstimmung bis zur gesicherten Kultur.