Kompensation im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
35 ha verfügbare Flächen für Erstaufforstung und Waldumbau. Naturraumkongruenz gesichert, Behördenabstimmung mit UNB Oberspreewald-Lausitz inklusive.
Waldkompensation in Oberspreewald-Lausitz
Oberspreewald-Lausitz befindet sich im Kerngebiet des Lausitzer Strukturwandels. Der Rückbau von Braunkohleinfrastruktur und die Ansiedlung neuer Industrien erzeugen erheblichen Kompensationsbedarf. Der Spreewald als UNESCO-Biosphärenreservat setzt zugleich hohe naturschutzfachliche Maßstäbe für die Kompensationsplanung.
Zuständige Behörde
Untere Naturschutzbehörde
Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Website Oberspreewald-LausitzZusätzlich zuständig: Untere Forstbehörde (Erstaufforstung § 9 LWaldG)
Naturräume in Oberspreewald-Lausitz
Kompensationsmaßnahmen sollen nach BKompV Anlage 4 im selben Naturraum wie der Eingriff erfolgen. Oberspreewald-Lausitz umfasst einen Naturraum.
So funktioniert Kompensation in Oberspreewald-Lausitz
Von der Bedarfsanalyse bis zur behördlichen Abnahme — wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess im Landkreis Oberspreewald-Lausitz.
Bedarfsermittlung
Wir analysieren Ihren Kompensationsbedarf nach BNatSchG und LWaldG Brandenburg für Ihr Projekt im Landkreis Oberspreewald-Lausitz.
Flächenauswahl
Aus unserem Portfolio mit 35 ha verfügbaren Flächen in Oberspreewald-Lausitz wählen wir passende Standorte im korrekten Naturraum.
Behördenabstimmung
Wir übernehmen die Kommunikation mit der UNB Oberspreewald-Lausitz und der zuständigen Forstbehörde, erstellen alle Unterlagen und begleiten die Genehmigung.
Umsetzung & Pflege
Unsere Teams führen Erstaufforstung oder Waldumbau nach Waldbau-Richtlinie Brandenburg durch — mit 5–7 Jahren Kulturpflege bis zur behördlichen Abnahme.
Gesetzliche Grundlagen
BNatSchG §§ 13–19
Eingriffsregelung: Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft.
HVE Brandenburg
KernHinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (MLUK 2009): Biotoptypenbewertung, Kompensationsberechnung und Bilanzierungsmethodik.
LWaldG BB § 8
Waldumwandlung und Ersatzaufforstung. Ersatz im Verhältnis 1:1 bis 1:3 je nach Wertigkeit.
BKompV Anlage 4
Naturraumgliederung: Kompensation im selben Naturraum wie der Eingriff (Naturraumkongruenz).
Waldbau-Rl. (Grüner Ordner)
Verbindliche Vorgaben für Baumartenmischung, Pflanzverbände und Pflegestandards in Brandenburg.
Flächenpoolverordnung
Regelung zur Nutzung von Maßnahmen- und Flächenpools für die Kompensation (§ 16 BNatSchG, § 7 BbgNatSchAG).
Häufige Fragen zur Kompensation in Oberspreewald-Lausitz
Welche Rolle spielt der Strukturwandel für Kompensation in OSL?
Welcher Naturraum liegt in Oberspreewald-Lausitz?
Gibt es Einschränkungen durch das Biosphärenreservat Spreewald?
Kompensationsbedarf in Oberspreewald-Lausitz?
Wir finden die passende Fläche im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und übernehmen die komplette Umsetzung — von der Behördenabstimmung bis zur gesicherten Kultur.