Kompensation im Landkreis Oder-Spree
66 ha verfügbare Flächen für Erstaufforstung und Waldumbau. Naturraumkongruenz gesichert, Behördenabstimmung mit UNB Oder-Spree inklusive.
Waldkompensation in Oder-Spree
Der Landkreis Oder-Spree liegt östlich von Berlin und umfasst eine vielfältige Landschaft von der Spree-Niederung bis zu den Ausläufern des Lausitzer Beckens. Industrieansiedlungen und Logistikprojekte im Berliner Umland erzeugen Kompensationsbedarf. Der Landkreis verfügt über umfangreiche Waldbestände, die für den Umbau zu Laubmischwäldern geeignet sind.
Zuständige Behörde
Untere Naturschutzbehörde
Landkreis Oder-Spree
Website Oder-SpreeZusätzlich zuständig: Untere Forstbehörde (Erstaufforstung § 9 LWaldG)
Naturräume in Oder-Spree
Kompensationsmaßnahmen sollen nach BKompV Anlage 4 im selben Naturraum wie der Eingriff erfolgen. Oder-Spree umfasst 3 Naturräume.
So funktioniert Kompensation in Oder-Spree
Von der Bedarfsanalyse bis zur behördlichen Abnahme — wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess im Landkreis Oder-Spree.
Bedarfsermittlung
Wir analysieren Ihren Kompensationsbedarf nach BNatSchG und LWaldG Brandenburg für Ihr Projekt im Landkreis Oder-Spree.
Flächenauswahl
Aus unserem Portfolio mit 66 ha verfügbaren Flächen in Oder-Spree wählen wir passende Standorte im korrekten Naturraum.
Behördenabstimmung
Wir übernehmen die Kommunikation mit der UNB Oder-Spree und der zuständigen Forstbehörde, erstellen alle Unterlagen und begleiten die Genehmigung.
Umsetzung & Pflege
Unsere Teams führen Erstaufforstung oder Waldumbau nach Waldbau-Richtlinie Brandenburg durch — mit 5–7 Jahren Kulturpflege bis zur behördlichen Abnahme.
Gesetzliche Grundlagen
BNatSchG §§ 13–19
Eingriffsregelung: Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft.
HVE Brandenburg
KernHinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (MLUK 2009): Biotoptypenbewertung, Kompensationsberechnung und Bilanzierungsmethodik.
LWaldG BB § 8
Waldumwandlung und Ersatzaufforstung. Ersatz im Verhältnis 1:1 bis 1:3 je nach Wertigkeit.
BKompV Anlage 4
Naturraumgliederung: Kompensation im selben Naturraum wie der Eingriff (Naturraumkongruenz).
Waldbau-Rl. (Grüner Ordner)
Verbindliche Vorgaben für Baumartenmischung, Pflanzverbände und Pflegestandards in Brandenburg.
Flächenpoolverordnung
Regelung zur Nutzung von Maßnahmen- und Flächenpools für die Kompensation (§ 16 BNatSchG, § 7 BbgNatSchAG).
Häufige Fragen zur Kompensation in Oder-Spree
Welche Naturräume deckt Oder-Spree ab?
Wie läuft eine Erstaufforstung in Oder-Spree ab?
Welche Baumarten sind in Oder-Spree standortgerecht?
Kompensationsbedarf in Oder-Spree?
Wir finden die passende Fläche im Landkreis Oder-Spree und übernehmen die komplette Umsetzung — von der Behördenabstimmung bis zur gesicherten Kultur.