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Landkreis Prignitz

Kompensation im Landkreis Prignitz

21 ha verfügbare Flächen für Erstaufforstung und Waldumbau. Naturraumkongruenz gesichert, Behördenabstimmung mit UNB Prignitz inklusive.

21
Hektar gesamt
~6
ha Erstaufforstung
~15
ha Waldumbau
2
Naturräume
Windenergie, Landwirtschaft und langfristige Flächensicherung

Waldkompensation in Prignitz

Die Prignitz im Nordwesten Brandenburgs ist dünn besiedelt und landwirtschaftlich geprägt. Der Ausbau der Windenergie ist ein wesentlicher Treiber für Kompensationsbedarf. Große Ackerflächen und Kiefernwälder bieten Potenzial für Erstaufforstung und Waldumbau als anerkannte Ersatzmaßnahmen und machen den Landkreis zu einem wichtigen Zielraum, wenn Projekttraeger robuste Kompensationsflaechen in Brandenburg sichern wollen.

Zuständige Behörde

Untere Naturschutzbehörde

Landkreis Prignitz

Website Prignitz

Zusätzlich zuständig: Untere Forstbehörde (Erstaufforstung § 9 LWaldG)

Naturraumkongruenz

Naturräume in Prignitz

Kompensationsmaßnahmen sollen nach BKompV Anlage 4 im selben Naturraum wie der Eingriff erfolgen. Prignitz umfasst 2 Naturräume.

D09

Elbetal-Niederung

Erstaufforstung 28 ha
Waldumbau 70 ha
Gesamt: 98 ha Anfrage
D19

Altmark

Erstaufforstung 68 ha
Waldumbau 170 ha
Gesamt: 238 ha Anfrage
Ablauf

So funktioniert Kompensation in Prignitz

Von der Bedarfsanalyse bis zur behördlichen Abnahme — wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess im Landkreis Prignitz.

01

Bedarfsermittlung

Wir analysieren Ihren Kompensationsbedarf nach BNatSchG und LWaldG Brandenburg für Ihr Projekt im Landkreis Prignitz.

02

Flächenauswahl

Aus unserem Portfolio mit 21 ha verfügbaren Flächen in Prignitz wählen wir passende Standorte im korrekten Naturraum.

03

Behördenabstimmung

Wir übernehmen die Kommunikation mit der UNB Prignitz und der zuständigen Forstbehörde, erstellen alle Unterlagen und begleiten die Genehmigung.

04

Umsetzung & Pflege

Unsere Teams führen Erstaufforstung oder Waldumbau nach Waldbau-Richtlinie Brandenburg durch — mit 5–7 Jahren Kulturpflege bis zur behördlichen Abnahme.

Rechtlicher Rahmen

Gesetzliche Grundlagen

BNatSchG §§ 13–19

Eingriffsregelung: Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft.

HVE Brandenburg

Kern

Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (MLUK 2009): Biotoptypenbewertung, Kompensationsberechnung und Bilanzierungsmethodik.

LWaldG BB § 8

Waldumwandlung und Ersatzaufforstung. Ersatz im Verhältnis 1:1 bis 1:3 je nach Wertigkeit.

BKompV Anlage 4

Naturraumgliederung: Kompensation im selben Naturraum wie der Eingriff (Naturraumkongruenz).

Waldbau-Rl. (Grüner Ordner)

Verbindliche Vorgaben für Baumartenmischung, Pflanzverbände und Pflegestandards in Brandenburg.

Flächenpoolverordnung

Regelung zur Nutzung von Maßnahmen- und Flächenpools für die Kompensation (§ 16 BNatSchG, § 7 BbgNatSchAG).

Praxisleitfaden

Wie Projekte im Landkreis Prignitz typischerweise vorbereitet werden

In der Praxis beginnt die Kompensationsplanung im Landkreis Prignitz meist mit einer sauberen Zuordnung von Eingriff, Naturraum und Maßnahmenziel. Entscheidend ist, dass Flächenverfügbarkeit, Naturschutzfachlichkeit und Genehmigungslogik früh gemeinsam betrachtet werden. Genau hier entstehen sonst häufig Zeitverluste: Wenn Flächen erst spät geprüft werden oder Unterlagen nicht auf die Anforderungen der zuständigen Behörde abgestimmt sind, verschiebt sich der gesamte Projektzeitplan.

Für Vorhabenträger ist deshalb ein strukturierter Ablauf sinnvoll: zunächst Eingriffsumfang und Bilanzierungsansatz klären, anschließend realistische Flächenoptionen im passenden Naturraum sichern, danach die Abstimmung mit UNB und Forstbehörde takten. So lassen sich Nachforderungen reduzieren und Entscheidungen schneller treffen. Je nach Projektart kann zusätzlich eine belastbare Pflege- und Monitoring-Planung entscheidend sein, damit die Maßnahme auch über mehrere Jahre nachvollziehbar umgesetzt und dokumentiert wird.

Besonders relevant im Landkreis Prignitz: Die Ausführung muss nicht nur rechnerisch passen, sondern auch operativ funktionieren - von Pflanzfenstern bis zur Flächenerreichbarkeit für Pflegeeinsätze. Ein früh abgestimmtes Vorgehen mit klaren Verantwortlichkeiten zwischen Planung, Umsetzung und Dokumentation erhöht typischerweise die Prozesssicherheit und verbessert die Chancen auf eine reibungsarme behördliche Abnahme.

Kurz-Checkliste für Projektträger

  • Ist der Kompensationsbedarf fachlich und zeitlich belastbar beschrieben?
  • Sind Flächenoptionen im passenden Naturraum bereits vorgeprüft?
  • Gibt es einen abgestimmten Unterlagenplan für UNB und Forstbehörde?
  • Sind Pflege, Monitoring und Nachweisdokumentation von Beginn an mitgeplant?
FAQ

Häufige Fragen zur Kompensation in Prignitz

Welche Kompensation fällt bei Windkraftanlagen in der Prignitz an?

Bei Errichtung von Windkraftanlagen in der Prignitz sind Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild zu kompensieren. Der Brandenburgische Kompensationserlass Windenergie regelt Art und Umfang. Ersatzaufforstung und Waldumbau sind anerkannte Maßnahmen.

In welchen Naturräumen liegt die Prignitz?

Die Prignitz liegt in den Naturräumen D09 (Elbetal-Niederung) und D19 (Altmark). Die Elbe-Niederung im Westen und die hügelige Altmark-Randlage im Norden bieten unterschiedliche Standortbedingungen.

Gibt es Fördermittel für Erstaufforstung in der Prignitz?

Erstaufforstungen als Kompensationsmaßnahmen werden vom Verursacher finanziert, nicht durch öffentliche Förderung. Die Kosten umfassen Flächenerwerb oder -pacht, Pflanzung, Kulturpflege bis zur gesicherten Kultur (5–7 Jahre) und die behördliche Begleitung.

Welche Kostenbausteine sind bei Kompensation in der Prignitz besonders relevant?

Neben Flaeche und Massnahme sollten Projekttraeger vor allem Pflegebindung, Monitoring, Nachweisdokumentation und Risikopuffer einplanen. So werden Angebote fuer Windenergie- und Infrastrukturprojekte in der Prignitz belastbar vergleichbar.

Kompensationsbedarf in Prignitz?

Wir finden die passende Fläche im Landkreis Prignitz und übernehmen die komplette Umsetzung — von der Behördenabstimmung bis zur gesicherten Kultur.