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Landkreis Spree-Neiße

Kompensation im Landkreis Spree-Neiße

30 ha verfügbare Flächen für Erstaufforstung und Waldumbau. Naturraumkongruenz gesichert, Behördenabstimmung mit UNB Spree-Neiße inklusive.

30
Hektar gesamt
~8
ha Erstaufforstung
~22
ha Waldumbau
2
Naturräume
Strukturwandel & Energiewende

Waldkompensation in Spree-Neiße

Der Landkreis Spree-Neiße liegt im Südosten Brandenburgs an der polnischen Grenze. Als Teil der Lausitz ist der Landkreis vom Strukturwandel geprägt. Der Ausbau erneuerbarer Energien und die Konversion ehemaliger Bergbauflächen erzeugen Kompensationsbedarf, der durch Erstaufforstung und Waldumbau gedeckt werden kann.

Zuständige Behörde

Untere Naturschutzbehörde

Landkreis Spree-Neiße

Website Spree-Neiße

Zusätzlich zuständig: Untere Forstbehörde (Erstaufforstung § 9 LWaldG)

Naturraumkongruenz

Naturräume in Spree-Neiße

Kompensationsmaßnahmen sollen nach BKompV Anlage 4 im selben Naturraum wie der Eingriff erfolgen. Spree-Neiße umfasst 2 Naturräume.

D12

Lausitzer Becken und Spreewald

Erstaufforstung 55 ha
Waldumbau 138 ha
Gesamt: 193 ha Anfrage
D13

Oberlausitzer Heide- und Teichgebiet

Erstaufforstung 30 ha
Waldumbau 75 ha
Gesamt: 105 ha Anfrage
Ablauf

So funktioniert Kompensation in Spree-Neiße

Von der Bedarfsanalyse bis zur behördlichen Abnahme — wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess im Landkreis Spree-Neiße.

01

Bedarfsermittlung

Wir analysieren Ihren Kompensationsbedarf nach BNatSchG und LWaldG Brandenburg für Ihr Projekt im Landkreis Spree-Neiße.

02

Flächenauswahl

Aus unserem Portfolio mit 30 ha verfügbaren Flächen in Spree-Neiße wählen wir passende Standorte im korrekten Naturraum.

03

Behördenabstimmung

Wir übernehmen die Kommunikation mit der UNB Spree-Neiße und der zuständigen Forstbehörde, erstellen alle Unterlagen und begleiten die Genehmigung.

04

Umsetzung & Pflege

Unsere Teams führen Erstaufforstung oder Waldumbau nach Waldbau-Richtlinie Brandenburg durch — mit 5–7 Jahren Kulturpflege bis zur behördlichen Abnahme.

Rechtlicher Rahmen

Gesetzliche Grundlagen

BNatSchG §§ 13–19

Eingriffsregelung: Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft.

HVE Brandenburg

Kern

Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (MLUK 2009): Biotoptypenbewertung, Kompensationsberechnung und Bilanzierungsmethodik.

LWaldG BB § 8

Waldumwandlung und Ersatzaufforstung. Ersatz im Verhältnis 1:1 bis 1:3 je nach Wertigkeit.

BKompV Anlage 4

Naturraumgliederung: Kompensation im selben Naturraum wie der Eingriff (Naturraumkongruenz).

Waldbau-Rl. (Grüner Ordner)

Verbindliche Vorgaben für Baumartenmischung, Pflanzverbände und Pflegestandards in Brandenburg.

Flächenpoolverordnung

Regelung zur Nutzung von Maßnahmen- und Flächenpools für die Kompensation (§ 16 BNatSchG, § 7 BbgNatSchAG).

FAQ

Häufige Fragen zur Kompensation in Spree-Neiße

Können Bergbaufolgeflächen in Spree-Neiße aufgeforstet werden?

Rekultivierte Bergbaufolgeflächen kommen grundsätzlich für Erstaufforstungen in Betracht. Die Eignung hängt von der Bodenqualität, dem Wasserhaushalt und der planungsrechtlichen Situation ab. Die untere Forstbehörde prüft die Genehmigungsfähigkeit im Einzelfall.

Welche Naturräume liegen in Spree-Neiße?

Der Landkreis erstreckt sich über die Naturräume D12 (Lausitzer Becken und Spreewald) und D13 (Oberlausitzer Heide- und Teichgebiet). Die sandigen Böden und Kiefernforste bieten typische Brandenburgische Standortbedingungen für Kompensationsmaßnahmen.

Wie hoch sind die Kosten für Waldumbau in Spree-Neiße?

Die Kosten für Waldumbau in Brandenburg liegen typischerweise zwischen 8.000 und 15.000 Euro pro Hektar. Die genauen Kosten hängen vom Ausgangsbestand, der Ziel-Baumartenmischung, den Standortbedingungen und dem erforderlichen Pflegeaufwand ab.

Kompensationsbedarf in Spree-Neiße?

Wir finden die passende Fläche im Landkreis Spree-Neiße und übernehmen die komplette Umsetzung — von der Behördenabstimmung bis zur gesicherten Kultur.