Kompensation im Landkreis Teltow-Fläming
96 ha verfügbare Flächen für Erstaufforstung und Waldumbau. Naturraumkongruenz gesichert, Behördenabstimmung mit UNB Teltow-Fläming inklusive.
Waldkompensation in Teltow-Fläming
Teltow-Fläming liegt südlich von Berlin und profitiert von der Nähe zum Flughafen BER. Die dynamische Gewerbe- und Infrastrukturentwicklung entlang der Autobahnen A10 und A13 erzeugt regelmäßig Kompensationsbedarf. Der namensgebende Fläming bietet mit seinen sandigen Böden und Kiefernwäldern gute Voraussetzungen für Waldumbau und Erstaufforstung.
Zuständige Behörde
Untere Naturschutzbehörde
Landkreis Teltow-Fläming
Website Teltow-FlämingZusätzlich zuständig: Untere Forstbehörde (Erstaufforstung § 9 LWaldG)
Naturräume in Teltow-Fläming
Kompensationsmaßnahmen sollen nach BKompV Anlage 4 im selben Naturraum wie der Eingriff erfolgen. Teltow-Fläming umfasst 2 Naturräume.
Fläming
So funktioniert Kompensation in Teltow-Fläming
Von der Bedarfsanalyse bis zur behördlichen Abnahme — wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess im Landkreis Teltow-Fläming.
Bedarfsermittlung
Wir analysieren Ihren Kompensationsbedarf nach BNatSchG und LWaldG Brandenburg für Ihr Projekt im Landkreis Teltow-Fläming.
Flächenauswahl
Aus unserem Portfolio mit 96 ha verfügbaren Flächen in Teltow-Fläming wählen wir passende Standorte im korrekten Naturraum.
Behördenabstimmung
Wir übernehmen die Kommunikation mit der UNB Teltow-Fläming und der zuständigen Forstbehörde, erstellen alle Unterlagen und begleiten die Genehmigung.
Umsetzung & Pflege
Unsere Teams führen Erstaufforstung oder Waldumbau nach Waldbau-Richtlinie Brandenburg durch — mit 5–7 Jahren Kulturpflege bis zur behördlichen Abnahme.
Gesetzliche Grundlagen
BNatSchG §§ 13–19
Eingriffsregelung: Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft.
HVE Brandenburg
KernHinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (MLUK 2009): Biotoptypenbewertung, Kompensationsberechnung und Bilanzierungsmethodik.
LWaldG BB § 8
Waldumwandlung und Ersatzaufforstung. Ersatz im Verhältnis 1:1 bis 1:3 je nach Wertigkeit.
BKompV Anlage 4
Naturraumgliederung: Kompensation im selben Naturraum wie der Eingriff (Naturraumkongruenz).
Waldbau-Rl. (Grüner Ordner)
Verbindliche Vorgaben für Baumartenmischung, Pflanzverbände und Pflegestandards in Brandenburg.
Flächenpoolverordnung
Regelung zur Nutzung von Maßnahmen- und Flächenpools für die Kompensation (§ 16 BNatSchG, § 7 BbgNatSchAG).
Häufige Fragen zur Kompensation in Teltow-Fläming
Welche Kompensation brauche ich für Gewerbegebiete in Teltow-Fläming?
Gibt es besondere Anforderungen im Fläming?
Wie wirkt sich der BER auf den Kompensationsbedarf aus?
Kompensationsbedarf in Teltow-Fläming?
Wir finden die passende Fläche im Landkreis Teltow-Fläming und übernehmen die komplette Umsetzung — von der Behördenabstimmung bis zur gesicherten Kultur.