Kompensation im Landkreis Uckermark
169 ha verfügbare Flächen für Erstaufforstung und Waldumbau. Naturraumkongruenz gesichert, Behördenabstimmung mit UNB Uckermark inklusive.
Waldkompensation in Uckermark
Die Uckermark ist mit rund 3.058 km² der flächengrößte Landkreis Deutschlands und zugleich einer der am dünnsten besiedelten. Große zusammenhängende Waldgebiete — überwiegend Kiefernforste — und ausgedehnte Agrarflächen bieten erhebliches Potenzial für Erstaufforstung und Waldumbau. Die Region zählt zu den wichtigsten Standorten für Windenergieanlagen in Brandenburg, was einen kontinuierlichen Bedarf an naturschutzrechtlicher Kompensation nach § 15 BNatSchG erzeugt.
Zuständige Behörde
Untere Naturschutzbehörde
Landkreis Uckermark
Website UckermarkZusätzlich zuständig: Untere Forstbehörde (Erstaufforstung § 9 LWaldG)
Naturräume in Uckermark
Kompensationsmaßnahmen sollen nach BKompV Anlage 4 im selben Naturraum wie der Eingriff erfolgen. Uckermark umfasst 3 Naturräume.
So funktioniert Kompensation in Uckermark
Von der Bedarfsanalyse bis zur behördlichen Abnahme — wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess im Landkreis Uckermark.
Bedarfsermittlung
Wir analysieren Ihren Kompensationsbedarf nach BNatSchG und LWaldG Brandenburg für Ihr Projekt im Landkreis Uckermark.
Flächenauswahl
Aus unserem Portfolio mit 169 ha verfügbaren Flächen in Uckermark wählen wir passende Standorte im korrekten Naturraum.
Behördenabstimmung
Wir übernehmen die Kommunikation mit der UNB Uckermark und der zuständigen Forstbehörde, erstellen alle Unterlagen und begleiten die Genehmigung.
Umsetzung & Pflege
Unsere Teams führen Erstaufforstung oder Waldumbau nach Waldbau-Richtlinie Brandenburg durch — mit 5–7 Jahren Kulturpflege bis zur behördlichen Abnahme.
Gesetzliche Grundlagen
BNatSchG §§ 13–19
Eingriffsregelung: Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft.
HVE Brandenburg
KernHinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (MLUK 2009): Biotoptypenbewertung, Kompensationsberechnung und Bilanzierungsmethodik.
LWaldG BB § 8
Waldumwandlung und Ersatzaufforstung. Ersatz im Verhältnis 1:1 bis 1:3 je nach Wertigkeit.
BKompV Anlage 4
Naturraumgliederung: Kompensation im selben Naturraum wie der Eingriff (Naturraumkongruenz).
Waldbau-Rl. (Grüner Ordner)
Verbindliche Vorgaben für Baumartenmischung, Pflanzverbände und Pflegestandards in Brandenburg.
Flächenpoolverordnung
Regelung zur Nutzung von Maßnahmen- und Flächenpools für die Kompensation (§ 16 BNatSchG, § 7 BbgNatSchAG).
Häufige Fragen zur Kompensation in Uckermark
Wer ist für Kompensation in der Uckermark zuständig?
Welche Naturräume liegen in der Uckermark?
Warum ist die Uckermark besonders geeignet für Waldkompensation?
Kompensationsbedarf in Uckermark?
Wir finden die passende Fläche im Landkreis Uckermark und übernehmen die komplette Umsetzung — von der Behördenabstimmung bis zur gesicherten Kultur.