Hessen verbindet wirtschaftsstarke Ballungsräume (Rhein-Main, Kassel, Gießen) mit naturschutzfachlich bedeutsamen Landschaften (Vogelsberg, Rhön, Taunus, Odenwald). Die naturschutzrechtliche Kompensation wird durch das Hessische Naturschutzgesetz (HAGBNatSchG) geregelt und durch das HLNUG (Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie) fachlich begleitet. Das Informationssystem HANAWeb dient als digitales Register. Dieser Artikel erläutert den typischen Ablauf, die Ansprechpartner und typische Anforderungen für Projektträger in Hessen – als Teil unserer Übersicht zur Kompensation nach Bundesland.
Rechtlicher Rahmen
Die Eingriffsregelung basiert auf §§ 13–19 BNatSchG. Hessen hat den Bundesrahmen durch folgende Instrumente konkretisiert:
- Hessisches Ausführungsgesetz zum BNatSchG (HAGBNatSchG) – enthält Regelungen zu Ökokonten und Ersatzzahlungen
- Kompensationsverzeichnis-Verordnung – regelt die Führung des digitalen Registers
- Bewertungsrahmen der HLNUG – fachliche Grundlage für Biotopbewertung und Bilanzierung
Zuständige Behörden in Hessen
| Ebene | Behörde | Aufgabe |
|---|---|---|
| Oberste | HMUKLV (Umweltministerium Hessen) | Landesrecht, Grundsatzfragen |
| Obere | Regierungspräsidien (Kassel, Gießen, Darmstadt) | Planfeststellung, Höhere Naturschutzbehörde |
| Fachbehörde | HLNUG | HANAWeb-Register, Biotopbewertung, Fachberatung |
| Untere | UNB im Landkreis/kreisfreie Stadt | Genehmigung, Anerkennung, Kontrolle |
HANAWeb: Hessens digitales Naturschutzregister
Das Hessische Naturraum- und Artenschutz-Informationsnetz (HANANet/HANAWeb) umfasst:
- Biotopkartierungen und Schutzgebietsdaten
- Kompensationsverzeichnis (genehmigte Eingriffe und Maßnahmen)
- Ökokonten-Register
Die UNB nutzt HANAWeb zur Prüfung von Doppelbelegungen und zur Dokumentation genehmigter Maßnahmen. Projektträger sollten vor Flächenwahl prüfen (lassen), ob eine Fläche im System bereits belegt ist.
Typischer Ablauf in Hessen
1. LBP und Biotopbewertung
Der LBP wird nach Hessischem Bewertungsrahmen (HLNUG) erstellt:
- Biotopkartierung nach Hessischer Biotoptypen-Nomenklatur
- Eingriffsbilanzierung in Werteinheiten
- Maßnahmenkonzept
- Flächennachweis
2. Ökokonten in Hessen
Hessen ermöglicht Ökokonten nach § 16 BNatSchG i. V. m. HAGBNatSchG. Ökokonten müssen bei der UNB angemeldet und in HANAWeb registriert werden. Viele Kommunen führen eigene Ökokonten und bieten Überschüsse an private Investoren an.
3. Flächensicherung
Typische Anforderungen:
- Grundbucheintrag (Dienstbarkeit) oder öffentlich-rechtliche Vereinbarung
- Langfristiger Pflegeplan (mindestens 25 Jahre)
- Monitoring-Berichte in regelmäßigen Abständen
4. Ersatzzahlung
Bei nachweislich unmöglicher Realkompensation: Ersatzzahlung an die Hessische Naturschutzstiftung (nach HLNUG-Tabellenwerten). Zweckbindung für Naturschutzmaßnahmen im Land.
Typische Kompensationsmaßnahmen
Mittelgebirge (Taunus, Vogelsberg, Rhön, Odenwald):
- Extensivierung von Grünland und Umwandlung von Acker zu extensivem Grünland
- Waldumbau (Fichte/Kiefer → Laubmischwald)
- Renaturierung von Bächen und Quellen
Rhein-Main-Niederung:
- Renaturierung von Fließgewässern und Auen
- Anlage von Feuchtbiotopen und Nasswiesen
- Streuobstwiesen
Agrarlandschaft:
- Hecken, Feldgehölze, Blühstreifen
- Ackerrandstreifen
Häufige Eingriffstypen und Besonderheiten
| Eingriffstyp | Besonderheit Hessen |
|---|---|
| Windkraft | Große Windkraftgebiete in Mittelgebirgen; Artenschutz (Rotmilan) oft ausschlaggebend |
| PV-Freifläche | Zunehmende Genehmigungen; Blühflächen auf Anlage anerkennbar |
| Gewerbe/Industrie | Rhein-Main-Ballungsraum: UNB Frankfurt, Offenbach, Darmstadt; Ökokonten häufig gefragt |
| Straße | Regierungspräsidium zuständig; Bundeskompensationsverordnung für Bundesstraßen |
| Bauleitplanung | Kompensation im Umweltbericht des Bebauungsplans; kommunale Ökokonten nutzbar |
Praxishinweis: Ökokonten-Markt in Hessen
Hessen hat einen gut entwickelten Ökokonten-Markt. Neben kommunalen Ökokonten bieten privatwirtschaftliche Anbieter Werteinheiten an – der Markt ist transparenter als in vielen anderen Bundesländern. Eine Übersicht verfügbarer Ökokonten sollte vor Flächensuche beim HLNUG oder der zuständigen UNB angefragt werden, da nicht alle Angebote öffentlich gelistet sind.
Typische Fehler und Fallstricke
- HANAWeb-Registrierung vergessen: Ohne Eintrag keine rechtssichere Anerkennung
- Hessische Biotoptypen-Nomenklatur nicht verwendet: Andere Bewertungssysteme werden abgelehnt
- Artenschutz nicht separat bewertet: Bei hochwertigem Biotop sind Artenschutzprüfungen (Stufe I und II) gesondert erforderlich
- Kommunales Ökokonto erschöpft: Vor allem im Rhein-Main-Gebiet sind Ökokonten teils schnell vergeben – frühzeitig anfragen
Häufige Fragen zur Kompensation in Hessen
Was ist HANAWeb und warum ist es wichtig? HANAWeb (Hessisches Naturraum- und Artenschutz-Informationsnetz) ist das digitale Naturschutzregister Hessens. Es dokumentiert Biotopkartierungen, Schutzgebiete und das Kompensationsverzeichnis aller genehmigten Eingriffe und Maßnahmen. Die UNB nutzt HANAWeb zur Prüfung von Doppelbelegungen – eine vorab-Prüfung ist vor der Flächenwahl dringend empfehlenswert.
Welche Behörde ist für große Infrastrukturprojekte in Hessen zuständig? Für Planfeststellungsverfahren (Autobahnen, Bahntrassen, Windparks nach BImSchG) sind die drei Regierungspräsidien (Kassel, Gießen, Darmstadt) als Höhere Naturschutzbehörden zuständig. Das HLNUG berät fachlich und führt das HANAWeb-Register.
Gibt es in Hessen Besonderheiten für Windkraft-Kompensation? Ja – Windkraftprojekte in Hessen berühren häufig das Vogel- und Fledermausschutz-Recht (§ 44 BNatSchG), was artenschutzrechtliche Ausnahmen und zusätzliche CEF-Maßnahmen erfordern kann. Diese sind von der naturschutzrechtlichen Kompensation nach § 15 BNatSchG formal zu trennen.
Wie lange dauert die Genehmigung einer Kompensationsmaßnahme in Hessen? Bei klarer Sachlage und vorab abgestimmtem Maßnahmenkonzept sind 3–6 Monate realistisch. Bei komplexen Projekten (neue Flächen, höherwertige Biotope, Natura-2000-Bezug) können 12–24 Monate vergehen. Ökokonten-Nutzung beschleunigt das Verfahren erheblich.
Können Kommunen in Hessen Ökokonten anbieten? Ja – viele hessische Kommunen führen Ökokonten und verkaufen überschüssige Werteinheiten an Investoren. Die Werteinheiten müssen bei der UNB angemeldet und in HANAWeb registriert sein. Eine Prüfung der Anerkennungsurkunde und des HANAWeb-Eintrags vor Vertragsabschluss ist empfehlenswert.
Kompensation in Hessen professionell umsetzen
KOI.green unterstützt Projektträger in Hessen bei der Flächensuche, Ökokonten-Zugang, HANAWeb-Koordination und langfristigem Monitoring.
Projekte in benachbarten Bundesländern: Kompensation in NRW · Kompensation in Bayern
Dieser Artikel informiert allgemein über den Stand der Praxis in Hessen. Konkrete Anforderungen variieren je nach Vorhaben und UNB. Für projektbezogene Einschätzungen empfehlen wir ein Erstgespräch.