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Ökologische Kompensation in Berlin – SenMVKU und Stadtlandschaft
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Branche 01. März 2026 7 Min Lesezeit

Ökologische Kompensation in Berlin: Ablauf & Ansprechpartner

KR
KOI.Green Redaktion
Fachredaktion Naturschutzrecht

Berlin ist als Stadtstaat eine besondere Situation in der naturschutzrechtlichen Kompensation: Die Flächen für Ausgleichsmaßnahmen sind innerhalb des Stadtgebiets extrem knapp, und Kompensationsmaßnahmen werden daher in geeigneten Fällen auch außerhalb Berlins – insbesondere im benachbarten Brandenburg – realisiert. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) ist für Naturschutz und Eingriffsregelung zuständig. Das Berliner Naturschutzgesetz (NatSchGBln) bildet den landesrechtlichen Rahmen. Dieser Artikel erklärt die Berliner Besonderheiten für Projektträger – als Teil unserer Übersicht zur Kompensation nach Bundesland.

Rechtlicher Rahmen

  • BNatSchG §§ 13–19 – Bundesrahmen
  • NatSchGBln – Landesrecht; definiert u. a. Regelungen zur Realkompensation außerhalb Berlins
  • Biotopwertverfahren der Senatsverwaltung – Bewertungsmethodik für Berliner Biotoptypen
  • Landschaftsprogramm und Artenschutzprogramm Berlin – übergeordnete Planungsdokumente

Zuständige Behörden in Berlin

EbeneBehördeAufgabe
Oberste und obereSenMVKU (Senatsverwaltung)Naturschutz, Eingriffsregelung, Grundsatzentscheidungen
BezirksebeneNaturschutz-Abteilungen der BezirksämterBaugenehmigungen, LBP-Prüfung auf Bezirksebene

Wichtig: In Berlin gibt es 12 Bezirke mit eigenen Naturschutzabteilungen. Je nach Vorhaben (Baugenehmigung vs. Planfeststellung) ist entweder die Senatsverwaltung oder das zuständige Bezirksamt Hauptansprechpartner.

Besonderheit Stadtstaat: Kompensationsflächenmangel

Berlin verfügt als dicht bebaute Metropole über kaum ungenutzte Flächen für Naturschutzmaßnahmen. Daher gilt:

  • Innerberlinische Kompensation ist möglich, aber oft schwer umsetzbar
  • Kompensation außerhalb Berlins – insbesondere im benachbarten Brandenburg – ist bei entsprechendem Naturraumbezug zulässig und wird in geeigneten Einzelfällen genutzt (abhängig von Vorhaben und Abstimmung mit der zuständigen Behörde)
  • Die Flächenagentur Brandenburg (→ auch relevant für Berliner Projekte, da im Brandenburger Umland) ist ein etablierter Partner

Bewertungsverfahren in Berlin

Das Berliner Biotopwertverfahren basiert auf Stadtbiotop-Typen (Stadtgehölz, Parkrasen, versiegelte Fläche, Brachland etc.) und ist auf urbane Verhältnisse zugeschnitten. Besonders bewertet werden:

  • Stadtbäume und Baumreihen
  • Kleingarten- und Grünanlagenflächen
  • Innenstadtbrachflächen mit Spontanvegetation

Typischer Ablauf

1. LBP und Eingriffsbilanz

  • Biotoptypenerfassung nach Berliner Biotoptypen-Katalog (Stadtbiotope)
  • Eingriffsbilanzierung in Berliner Wertpunkten
  • Maßnahmenkonzept: innerberlinisch oder außerhalb

2. Maßnahmenoptionen in Berlin

Innerberlinisch:

  • Dach- und Fassadenbegrünung (bei kleinen Eingriffen zunehmend anerkennbar)
  • Anlage und Aufwertung von Stadtgrün (Parks, Baumschutzstreifen)
  • Renaturierung von Uferbereichen (Spree, Havel, Seen)

Außerhalb Berlins (Brandenburg):

  • Waldkompensation, Grünlandextensivierung, Biotopanlage
  • Abstimmung mit der UNB Brandenburg; die Maßnahme wird im Brandenburger Kompensationsverzeichnis (EKIS) erfasst – die Abstimmung mit Behörden läuft dabei zunehmend digital
  • In der Regel sind Flächenpools der Flächenagentur Brandenburg nutzbar

3. Flächensicherung

  • Grundbucheintrag oder Erbbaurechtsvertrag (bei öffentlichen Flächen)
  • Bei Brandenburg-Flächen: Brandenburger Recht gilt, EKIS-Eintrag

4. Ersatzzahlung

Bei unmöglicher Realkompensation: Ersatzzahlung nach § 15 Abs. 6 BNatSchG, berechnet nach den durchschnittlichen Kosten der nicht durchführbaren Kompensation. Die Mittel sind zweckgebunden und laut § 17 Abs. 3 NatSchGBln überwiegend innerhalb Berlins einzusetzen; eine anteilige Verwendung außerhalb ist nur im begründeten Einzelfall möglich.

Typische Kompensationsmaßnahmen in Berlin

Innerberlinisch:

  • Dachbegrünung (extensiv oder intensiv)
  • Fassadenbegrünung
  • Baumneupflanzungen (Ersatzpflanzungen nach BaumSchVO Berlin)
  • Renaturierung von Uferzonen an Spree, Havel und Berliner Seen

Im Brandenburger Umland:

  • Waldkompensation in Berliner Stadtnähe (Spreewald, Havelland)
  • Grünlandextensivierung auf Agrarbrachflächen
  • Moorwiedervernässung

Häufige Eingriffstypen und Besonderheiten

EingriffstypBesonderheit Berlin
Hochbau/NeubauHäufigster Eingriffstyp; LBP im Baugenehmigungsverfahren; Bezirksamt zuständig
Infrastruktur (S-Bahn, U-Bahn)Senatsverwaltung zuständig; Planfeststellung
Gewerbe/Industrie (Gewerbeparks)Baugenehmigung oder Bebauungsplan; Umweltbericht mit Kompensation
GroßveranstaltungenTemporäre Eingriffe; Wiederherstellungsmaßnahmen im LBP

Typische Fehler und Fallstricke

  • Berliner Biotoptypen-Nomenklatur ignoriert: Stadtbiotope unterscheiden sich von Landbiotopen – Fehler bei der Bewertung führen zu Untercompensation
  • Brandenburg-Kompensation ohne Abstimmung: Maßnahmen außerhalb Berlins müssen mit der zuständigen Brandenburger UNB abgestimmt sein
  • Baumschutzverordnung vergessen: Berlins BaumSchVO definiert eigenständige Ersatzpflanzungspflichten, unabhängig von der allgemeinen Eingriffsregelung
  • Dachbegrünung falsch dimensioniert: Nicht alle Sedum-Dächer werden als vollwertiger Ausgleich anerkannt – Substrattiefe und Artenzusammensetzung sind entscheidend

Häufige Fragen zur Kompensation in Berlin

Warum werden Berliner Kompensationsmaßnahmen häufig in Brandenburg realisiert? In Berlin ist die Flächenverfügbarkeit für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen extrem knapp. Nach § 17 Abs. 1 NatSchGBln können Ersatzmaßnahmen auch außerhalb des vom Eingriff betroffenen Naturraums festgesetzt werden. Da sich die Naturräume Berlins und Brandenburgs im gemeinsamen Verflechtungsraum überschneiden, werden geeignete Maßnahmen in der Praxis auch in Brandenburg realisiert und dort im Kompensationsverzeichnis EKIS erfasst.

Welche Bezirksbehörde ist für mein Bauprojekt in Berlin zuständig? Bei normalen Bauvorhaben ist die Naturschutzabteilung des jeweiligen Bezirksamts zuständig. Größere Projekte (Planfeststellung) fallen in die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU).

Was ist der Berliner Biotopwert und wie wird er berechnet? Berlin verwendet ein eigenes Biotopwertverfahren (Leitfaden der Senatsverwaltung). Jeder Biotoptyp in Berlin erhält Wertpunkte basierend auf ökologischer Bedeutung und Seltenheit. Die Eingriffsbilanz ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Bestand vor und nach dem Eingriff.

Gibt es öffentliche Kompensationsflächen, die ich in Berlin nutzen kann? Die Senatsverwaltung hat einen begrenzten Pool an Ökokontenflächen. Darüber hinaus bieten manche Berliner Bezirke und Brandenburger Gemeinden im Berliner Umland Ökokonten an. Die Verfügbarkeit muss vorab mit der zuständigen Behörde abgeklärt werden.

Kompensation in Berlin und Umland professionell umsetzen

Die besondere Herausforderung in Berlin liegt in der Kombination aus städtischen Eingriffsbedingungen und Brandenburg-Kompensation. KOI.Green kennt beide Systeme (EKIS Brandenburg + Berliner Eingriffsregelung) und unterstützt bei:

  • Flächensuche im Brandenburger Umland
  • Abstimmung zwischen Berliner Senatsverwaltung und Brandenburger UNBs
  • Langfristiger Pflege und Monitoring-Dokumentation

Projekte in benachbarten Bundesländern: Kompensation in Brandenburg


Dieser Artikel informiert allgemein über den Stand der Praxis in Berlin. Konkrete Anforderungen variieren je nach Bezirk und Vorhaben. Für projektbezogene Einschätzungen empfehlen wir ein Erstgespräch.